Beschluss:





Frau Leschniewski fragt an, warum in der Kita am Nachmittag keine Essensversorgung erfolgt.

Frau Wunderlich antwortet: Die Vesperversorgung gehört laut Kita-Gesetz zur ergänzenden Zwischenmahlzeit als regelmäßiges Angebot der Kita. Die Kosten sind als regulärer Teil der Betriebskosten anzusehen und deshalb im Elternbeitrag zu berücksichtigen.

Das Problem ist, dass diese Mahlzeit in der Küche der Kita in der Dammzollstraße zubereitet und dann zum Hort am Jahnplatz gebracht werden müsste.

Dies stellt eine logistische Herausforderung dar, deren finanzielle Auswirkungen bedacht werden müssen.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen