Beschluss: zur Kenntnis genommen








Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde der Geschäftsführer des Gewässerverbandes Spree-Neisse, Herr Wittchen, eingeladen.

Er dankt für die Einladung und beginnt mit seinen Ausführungen. Er erläutert, dass der Verband nach Einzugsgebieten geordnet sein muss. Zur Zeit hat der Verband 41 Mitglieder und seit Beginn seine Beiträge nicht erhöht. Nach einer kurzen Einnahme/Ausgabe-Analyse spricht er zu den Aufgaben des Verbandes:

  • Wasser-und Bodenverband,

  • Behörde,

  • Gewässerunterhaltungsverband,

  • Gewässer II. Ordnung,

  • Erschwerer (z.B. Tagebau),

  • Gewässer I. Ordnung (Hochwasserschutz),

  • Arbeiten für Dritte,

  • Verbesserung Landschaftswasserhaushalt,

  • Verbesserung der biologischen Vielfalt,

  • Planung für FM,

  • Gewässerkataster,

  • Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (Mittelbare Landesbehörde).



Herr Wittchen bemängelt, dass dringend notwendige Arbeiten nur nach gesetzlich vorgeschriebenen Terminen erledigt werden dürfen. Hier kommt es oft zu Unstimmigkeiten mit Bürgern und Gemeinden.

Herr Nattke fragt nach einer regelmäßigen Gewässerschau. Dies wird von Herrn Wittchen mit Ja – jährlich im Grunde, beantwortet.

Herr Gröschke erinnert an die Petition der GV Heinersbrück zum Zustand der Malxe.

Herr Wittchen erklärt, dass die Malxe nach Einleitung von gehobenem Grundwasser

(Tagebau) eigentlich kein Gewässer II. Ordnung ist.

Herr Wittchen betont nochmals, dass der Verband nur für die Durchführung der Unterhaltung von Gewässern zuständig ist. Für alles weitere sind die kreislichen Behörden zuständig.



Herr Krakow, Herr Fillmer und Herr Groba haben ebenfalls Fragen zu den Gräben in der Stadt Peitz bzw. der Malxe. Es wird vereinbart, darüber gesondert mit den betreffenden Gemeinden zu beraten.

Herr Wittchen dankt für die Aufmerksamkeit und verabschiedet sich.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen