Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Turnow-Preilack beschließt die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses TUP/BA/186/2014 vom 25.03.2014, beschließt den Bau des Friedhofsweges einschl. dem Ersatzneubau der Friedhofswegbrücke, hebt den Sperrvermerk für das Sachkonto 54101.5002/52210100 mit dem Budget 5605 (Brücken – Instandhaltung) auf und stellt die notwendigen finanziellen Mittel im Nachtragshaushalt 2014 ein.



Die Amtsdirektorin bezieht sich nochmal auf den Werdegang der Entscheidungsfindung nach der 2012 erfolgten Brückenprüfung und den an das Amt erteilten Auftrag zur Beantragung von Fördermitteln (21.02.2014). Die GV wurde am 15.04.2014 über mögliche Fördermittel im Rahmen im Rahmen des Straßenbaus von Ortsverbindungsstraßen informiert. (Landesbetrieb Straßenwesen, 75% der Bruttokosten, Planungskosten nicht mehr förderfähig).

Das Amt hat ausgehend vom Ergebnis der Brückenprüfung keinen Spielraum, der Handlungsbedarf ist vorhanden und kann nicht angezweifelt werden. Die Anordnung 2012 zur 6-t-Begrenzung wurde nur ausnahmsweise und als vorübergehende Maßnahme ausgesetzt und so nur die Fahrbahneinengung vorgenommen. Sie verweist auf die aktuelle Position des Landkreises, und dass vordem von einer mittelfristigen Sanierung ausgegangen wurde.

Die Kämmerei hatte die Beschlussvorlage bestätigt und damit die vorhandenen Eigenmittel. Der Jahresabschluss 2013 liegt noch nicht endgültig bestätigt vor. Aufgrund der berechtigten Fragen zum Haushalt hat die Kämmerei den Sitzungsunterlagen eine ausführliche Information beigelegt, aus der hervorgeht, dass der erforderliche Eigenanteil der Gemeinde im Haushalt vorhanden ist und im Nachtragshaushalt aufgeführt werden kann.

Sie stellt fest, dass die GV die Beschlusshoheit hat, aber auch die Konsequenzen der Entscheidung bedenken muss. (Sperrung Brücke, längere Zeit keine Möglichkeit für Fördermittel, Grenzen der Alleinfinanzierung). Sie bittet um Antwort, warum man nun nicht mehr zum Beschluss vom 21.02.2014 steht und die über Amt und Landesbetrieb möglich gemachten Fördermittel nicht in Anspruch nehmen möchte.



Herr Sonke bezieht sich auf das Gutachten und die angegebenen Werte (z.B. Standfestigkeit 2, der seit Jahren vorhandene obere Riss) sowie auf den Text im Beschluss vom 27.07.2012, der eine Entscheidung zwischen Tonnagebegrenzung (6T), Verkehrseinengung, Abbarkung – oder – beinhaltete. Mit der jetzigen geforderten 6-t Begrenzung soll seiner Meinung nach Druck auf die GV und die Beschlussfassung ausgeübt werden. Er bezieht sich weiter auf die vorhandenen Haushaltsmittel, wonach diese nicht ausreichen, weitere erforderliche Straßenreparaturen vorzunehmen. Unter Herausrechnung der Planungsleistungen liege die Förderung dann auch nur bei 67% der Gesamtsumme. Er schlägt vor, die Risse zu reparieren und dies weiter bis 2016 zu prüfen. An der Unterseite sei kein Schaden erkennbar. Er spricht sich gegen einen derzeitigen Brückenbau aus, wenn dieser nicht unbedingt notwendig ist. Seiner Meinung nach hat sich der Zustand der Brücke seit 2012 nicht verändert und deshalb ist die Dringlichkeit für einen Neubau nicht schlüssig.


19:00 Uhr Herr U. Kärgel nimmt fortan an der Sitzung teil, damit sind 10 Gemeindevertreter anwesend.


Die Amtsdirektorin weist nochmal darauf hin, dass bei Ablehnung der Fördermittel, in den nächsten 5 Jahren aufgrund der neuen Förderperiode keine Mittel zur Verfügung stehen werden. Die nächste Brückenprüfung steht spätestens 2016 an und kann umgehendes Handeln erforderlich machen.

Für den Neubau Gartenstraße Preilack ist vorgesehen, Fördermittel über die LEADER Region einzureichen.

Der Bauamtsleiter bezieht sich auf das Brückenprüfprotokoll (liegt der GV vor), welches aussagt, die 6t-Begrenzung und die Spurbegrenzung sind vorzunehmen. Das Amt hat dem Urteil des bewertenden Büros nachzugehen und entsprechend zu handeln, d.h. das Amt trägt die Verantwortung und hat die Befahrbarkeit entsprechend einzuschränken.

Das Brückengutachten hat so weiter Bestand, die Auflagen werden nicht geändert werden. Hierbei gibt es keinen Handlungsspielraum.

Es folgt eine weitere ausführliche und kontroverse Diskussion zu den verschiedenen Standpunkten und Bedenken.


Herr Sonke stellt den Antrag, die TOP 4-6 auf die Sitzung am 25.04.2014 zu vertagen, dazu Herrn Kunze einzuladen und diesen nochmal anzuhören, zu befragen.


Abstimmung:

JA: 5

NEIN: 5

Enthaltungen: 0


Damit ist der Antrag auf Vertagung abgelehnt.


weitere Diskussion, benannte Argumente und Bedenken zum Ausbau:

- Nutzung der Chance zur Sanierung Straße und Brücke mit Fördermitteln,

- einzige Verbindungsstraße zwischen den OT,

- schlechte Bankette Friedhofsstraße und Regenwasserablauf,

- Notwenigkeit der Durchfahrt für Busverkehr, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge,

- ohne Fördermittel kann die Gemeinde die Sanierung auch zukünftig nicht tragen,

- Prüfung der Möglichkeit eines Durchlasses und der Kostenersparnis dadurch,

(Der Bauamtsleiter informiert kurz über Erfahrungen dazu in Peitz und die

Notwendigkeit einer Zustimmung durch die Naturschutzbehörde. Im Zuge einer

Baumaßnahme kann dies geprüft werden.)

- bei der Entscheidung sollten auch Folgen für die Einwohner und ortsansässigen Firmen beachtet werden,

- Situation in der Beschlussvorlage 2012 stellte sich bzgl. der 6 t Begrenzung anders dar als nun aufgezeigt,

- Zweifel werden geäußert, ob das Ergebnis der Brückenprüfung richtig interpretiert wird und die Sanierung unmittelbar erforderlich ist,


Der Bürgermeister bittet um namentliche Abstimmung und verliest den Beschlussvorschlag.


Es erfolgt eine namentliche Abstimmung:

H. Fries JA

R. Ernst JA

E. Frahnow NEIN

T. Haas Enthaltung

L. Kärgel JA

U. Kärgel JA

F. Konzack Enthaltung

R. Sonke Enthaltung

L. Stecklina JA

M. Wolff Enthaltung


Abstimmung 5:1:4



19:50 Uhr Die Gäste/Einwohner verlassen die Sitzung.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …11…….

Davon anwesend …10…


Abstimmung …5…… JA- Stimmen ……1.. NEIN-Stimmen …4… Enthaltungen