Beschluss:




Herr Fries übergibt das Wort an Frau Lichtblau.

Den Ausschussmitgliedern liegt eine „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung der Rechnungsprüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt des Amtes Peitz“ vor. Diese wurde allen Vertragspartnern zur Unterschrift zugesandt.

Nach Erläuterung der einzelnen Vertragspunkte geht sie dabei insbesondere auf die Kalkulation der Kostenerstattung und der damit verbundenen Ermittlung des Stundensatzes ein (Kostenersatzordnung des Amtes Peitz für Prüfungstätigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes).

Es ist jetzt abzuwarten, wie sich die Vertragspartner entscheiden. Es muss verdeutlicht werden, dass die doppische Prüfung viel umfangreicher ist als die kamerale Prüfung.

Die o. g. Vereinbarung liegt auch beim Landkreis zur Prüfung / Genehmigung vor.

In der darauffolgenden Diskussion werden Bedenken geäußert, dass der Landkreis sein eigenes Rechnungsprüfungsamt nicht verkleinern wird und die Kosten zu hoch werden. Frau Hölzner erklärt, dass ein RPA nie ein Plus erwirtschaften wird und jede Leistung des Landkreises auch bezahlt werden muss. Der Vorteil wäre aber eine viel schnellere Bearbeitung. Bisher wurde nur der Jahresabschluss von 2011 der Gemeinde Drehnow geprüft. Diese Fakten sprechen für sich.

Frau Lichtblau möchte am 28.04.2014 im Amtsausschuss den Beschluss für die Besetzung des RPA beschließen lassen. Bis dahin müssen die Vereinbarungen abgeschlossen und durch den Landkreis genehmigt sein.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen