Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Jänschwalde erteilt das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum beiliegenden Antrag auf Nutzungsänderung gewerbliche Nutzung zu Wohnzwecken in Grießen, Dorfstraße 7.




Siehe auch Sachdarstellung zum Grundsatzbeschluss zum Vorhaben Umbaumaßnahmen kommunaler Saal Grießen unter TOP 5.


Gemäß § 36 Baugesetzbuch ist das Einvernehmen der Gemeinde zum Antrag auf Nutzungsänderung gewerbliche Nutzung zu Wohnzwecken –siehe Anlage- binnen zwei Monaten zu erteilen. Das Einvernehmen kann nur in begründeten Fällen lt. § 36 Abs. 2 BauGB versagt werden.


Fr. Appelt erläutert die Vorlage. Die Problematik der angrenzenden Räume von privater und öffentlicher Nutzung wird diskutiert. Um spätere Problemen aus dem Wege zu gehen, soll in den Beschluss folgender Passus eingearbeitet werden: „An der Wand zum Gemeindesaal soll der private Eigentümer keine Ruhe- und Schlafräume anordnen dürfen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……12….

Davon anwesend …10…


Abstimmung …10…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen