Beschluss:




  1. Ersatzneubau Wohnhaus, Lutherplatz 4


Frau Müller erläutert den Anwesenden den Bauantrag.

Geplant sind der Abriss des vorhandenen Wohngebäudes und die Errichtung eines neuen eingeschossigen Wohnhauses mit ausgebautem Dachgeschoss an gleicher Stelle.

Der Antragsteller beabsichtigt, nach Zusage der Bereitstellung der Fördermittel und dem Vorliegen der Baugenehmigung, im Frühjahr 2014 mit dem Bau zu beginnen.


Der BVUA stimmt dem geplanten Abriss und dem Neubau des Wohnhauses zu.



  1. Sanierung und Umbau Gebäude Gubener Straße 2 a (ehem. Reichshallen)


Frau Müller stellt den Bauantrag zur Sanierung des Gebäudes Gubener Straße 2 a vor.

Für die Sanierungsmaßnahme wurden Fördermittel beantragt.

Das Gebäude soll als Mehrfamilienwohnhaus saniert werden, geplant sind 13 WE. Die Fassade (straßenseitig) bleibt in ihrem jetzigen Bestand erhalten. Der Giebel wird verändert. Dem Anbau einer Balkonanlage ist bereits von Seiten der unteren Denkmalschutzbehörde zugestimmt worden. Die Wohnungen sollen barrierefrei ausgebaut werden, der Einbau eines Fahrstuhls ist geplant.

Die Außenanlagen werden neu gestaltet. Vorgesehen sind Stellflächen für PKW und Mietergärten.


Es wird diskutiert.


Der BVUA stimmt der Sanierung und dem Umbau des Gebäudes Gubener Straße 2a zu.



  1. Sanierung Nebengebäude August-Bebel-Straße 9 (ehem. Kontor)


Frau Müller informiert, dass das Grundstück einen neuen Eigentümer hat.

Dieser plant im 1. BA die Sanierung des Nebengebäudes zum Wohnhaus. Die Fassade (Klinkerfassade) bleibt erhalten.

Der Bauantrag wird demnächst bei der Unteren Bauaufsicht des Landkreises Spree-Neiße eingereicht.


Der BVUA stimmt der Sanierung des Nebengebäudes August-Bebel-Straße 9 zu.



  1. Umbau/ Sanierung Wohn- und Geschäftshaus Wilhelm-Külz-Straße 3


Frau Müller informiert zum geplanten Umbau des o.g. Gebäudes. Vorgesehen ist der Umbau des Wohn- und Geschäftshauses zum Wohnhaus mit 3 WE. Die Fenster, das Dach und die Fassade sollen erneuert werden. Es ist ein Treppenhaus-Anbau im Hofbereich geplant. Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sind bereits erfolgt.

Es werden Fördermittel beantragt.


Der BVUA stimmt der Sanierung und dem Umbau des Wohn- und Geschäftshauses Wilhelm-Külz-Str. 3 zum Wohnhaus mit 3 WE zu.



  1. Umbau/Sanierung Wohn- und Geschäftshaus Wilhelm-Külz-Straße 4


Frau Müller stellt den Antrag auf Sanierung/ Umbau des o.g. Gebäudes vor. Geplant ist die Erneuerung der Fenster straßenseitig sowie die Erneuerung der Fassade. Hofseitig ist der Anbau einer Balkonanlage vorgesehen.

Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sind bereits erfolgt.


Der BVUA stimmt den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am o.g. Gebäude zu.



  1. Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses Mittelstraße 14


Frau Müller erläutert den Bauantrag (Lückenschließung). Der Antragsteller plant den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 2 - 3 WE und einer Ladeneinheit.

Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sind erfolgt.


Der BVUA stimmt dem Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Mittelstraße 14 zu.





g) Sanierung/Instandsetzung Wohnhaus Festungsweg 5


Frau Müller informiert die Anwesenden über das geplante Bauvorhaben.

Die Eigentümer des o.g. Grundstücks beantragen die Sanierung/ Instandsetzung des o.g. Wohnhauses zur Selbstnutzung. Der Bauantrag wird zurzeit erarbeitet.

Entsprechende Abstimmungen zu den Umbaumaßnahmen sind mit der Unteren Denkmalschutzbehörde erfolgt.


Der BVUA stimmt den Sanierungs-/ Instandsetzungsmaßnahmen am Wohngebäude Festungsweg 5 zu.



  1. Neubau einer Einfriedung Dammzollstraße 8


Frau Donath stellt den Anwesenden den Antrag zum Bau einer Einfriedung vor.

Der Eigentümer plant den Bau eines 1,80 m hohen Sichtschutzes auf seinem Wohngrundstück. Vorgesehen ist die Ausführung als verputzte Grundmauer mit Betonsäulen, die mit schwarzem Granitstein abgedeckt werden. Die Zwischenfelder sollen mit milchigem Sicherheitsglas gefüllt werden. Die farbliche Gestaltung wird den Farben des Wohnhauses angepasst.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes „Am Zollhaus“, Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von 1,50 m zulässig.

Die Einfriedungen in der Umgebung haben eine Höhe von 1,20 bis 1,50 m.


Es wird diskutiert.


Die geplante Einfriedung fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein.


Der BVUA stimmt wie folgt ab:


Die Festsetzungen des B-Planes sind einzuhalten. Es wird nur einer Einfriedung bis zu einer Höhe von 1,50 m zugestimmt.


Abstimmung: Ja-Stimmen: 3

Enthaltungen: 2

Nein-Stimmen: 0


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen