Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Peitzer Weihnachtsfestes am 22.12.2013.





Herr Schulze erklärt, dass die Möglichkeit besteht, die Verkaufsstellen an Sonntagen anlässlich besonderer Anlässe bis zu sechs Sonntagen im Jahr Offenhalten zu können. Die Genehmigung erfolgt als Ordnungsbehördliche Verordnung. Die Durchführung eines Weihnachtsfestes ist ein solcher besonderer Anlass.













Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……17….

Davon anwesend …15…


Abstimmung …15…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen