Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Satzung zur Aufbewahrung und zum Umgang mit archivarischen Materialsammlungen zur Geschichte und Entwicklung der Gemeinde mit den ergänzenden Festlegungen gemäß Protokoll.




Die fortlaufenden Nummern der § sind zu korrigieren.


Zu den offenen Formulierungen wird wie folgt entschieden:


§ 3 Erfassung und Verwahrung

(2) Satz „Über die Aufnahme in die Materialsammlung entscheiden der Bürgermeister und die Ortsvorsteher in Absprache mit den beauftragten, die Materialsammlung betreuenden Personen“ wird aufgenommen.

(5) ehrenamtlich, kein Zusatz.


§ 4 Regelungen zum Benutzungsrecht

(2) keine Ausnahmen, letzter Satz entfällt.

(3) Antragstellung nur schriftlich.

(6) Für Kopien werden Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Peitz erhoben.

(9) Ein Ordnungssystem soll nicht vorgegeben werden. Die Ablage erfolgt nach dem bisherigen System (Halbhefter in Kartons geordnet nach Themen, separates Inhaltsverzeichnis).


§ 5 Benutzungsgebühr

- wird nicht erhoben




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11

Davon anwesend: 8


Abstimmung 8 - JA- Stimmen, 0 - NEIN-Stimmen, 0 - Enthaltungen