Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt, dass das Bauvorhaben Aue von der Kommunalaufsicht geprüft wird.



Herr Duhra erklärt, dass die Gemeindevertretung massiver Kritik hinsichtlich des Bauvorhabens „Wirtschaftsweg Aue“ ausgesetzt ist. Bereits im Vorfeld der Maßnahme wurden Bedenken seitens der Gemeindevertreter angemeldet. In Vorbereitung auf diese Diskussion hat Herr Duhra die Bauprotokolle und das Leistungsverzeichnis gesichtet. Er ist der Meinung, dass nicht nach diesem Verzeichnis gearbeitet wurde. Hierzu führt er den mangelhaften Unterbau (20 cm statt 40 cm), den Einbau von Recycling (lt. Verzeichnis nicht vorgesehen), das einlagige Arbeiten (zweilagig ausgeschrieben) und die Unebenheit der Straße an. Die Gemeindevertreter befürchten, dass in 7 Jahren massive Kosten auf die Gemeinde zukommen.

Herr Schuster erklärt, dass hingegen aller Behauptungen nicht die VERDIE GmbH für den Bau der Straße in der Heide verantwortlich war, sondern die Fa. ASG. VERDIE war lediglich Subunternehmer und somit für den Landschaftsbau (Baumpflanzung), die Bankette, und den Schottereinbau zuständig. Die geforderten Leistungen wurden von der VERDIE GmbH ordnungsgemäß ausgeführt.

Hinsichtlich des Wirtschaftsweges Aue bestätigt Herr Schuster, dass VERDIE viel zeitiger hätte anzeigen müssen, dass die Bauausführung nicht wie gefordert erfolgen kann. Unter der Straße liegt direkt im Schotter ein Glasfaserkabel. Aus diesem Grund wurde entschieden, dass die Trasse angehoben wird. Eine Verlegung hätte mind. 40.000 € gekostet. Er bestätigt auch, dass an den Rändern Minderdicken sind, jedoch wurde in der Mitte der Straße die Schotterdicke (30-40 cm) 100%-ig eingehalten. Die Minderdicken wurden festgestellt und aufgeschrieben. Herr Schuster weist darauf hin, dass leider nicht alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten wurden. Er erklärt aber auch, dass die Gewährleistung erhöht wurde und dass die VERDIE GmbH eventuell erforderliche Reparaturen innerhalb der Gewährleistungsfrist durchführen wird.

Herr Lehman erhält das Wort. Er erläutert, dass es richtig ist, dass zweilagig gearbeitet werden sollte. Jedoch bezieht sich diese Angabe auf das Verdichten, was die VERDIE GmbH auch ordnungsgemäß gemacht hat. Herr Lehmann weist darauf hin, dass Recycling und Schotter von der Tragfähigkeit und vom Einbau absolut gleichwertig sind.

In der Abrechnung wurden die geringeren Kosten berücksichtigt. Beim Wirtschaftsweg Aue handelt es sich um ländlichen Wegebau mit entsprechend anderem zu berücksichtigenden Regelwerk. Die Dicke von 30-40 cm gilt für sehr, sehr komplizierte Böden. Nach geltenden Vorschriften reichen 20-25 cm für diesen Weg aus. Der „Flickenteppich“ hat sich ergeben, da das Quergefälle in einigen Bereichen nicht gestimmt hat. Die Straße wurde daraufhin nochmals digital aufgemessen und es wurde ein digitales Geländeprofil erstellt. Im Anschluss wurden vor Ort die fehlerhaften Stellen aufgezeigt, der Asphalt herausgenommen und neuer Asphalt eingebaut.

Herr Exler fasst zusammen. Er befragt den Planer, ob das technische Regelwerk und die DIN eingehalten sind. Herr Lehmann bejaht dies. Herr Exler weist aber auch darauf hin, dass zwischenzeitlich die DIN nicht eingehalten wurde. Es folgten Beanstandungen und Abstellmaßnahmen. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der VERDIE GmbH und der Gemeinde Drachhausen wurde abgeschlossen.

Herr Duhra erklärt, dass der Bürgermeister und der Gemeindearbeiter  mehrfach auf offensichtliche Mängel hingewiesen und sie keine Protokolle der Bauberatungen bekommen haben. Er erklärt weiterhin, dass der Gemeindevertretung damals der Grundhafte Ausbau dieser Straße im Vorfeld dringend empfohlen  wurde und das die Vereinbarung zwischen der Firma Verdie und der Gemeinde Drachhausen, nicht mit der Gemeindevertretung abgestimmt wurde.

Die Gemeindevertretung will, dass das Amtes Peitz als Dienstleister der Gemeinde Drachhausen und der Fachplaner Herr Lehmann der Gemeinde Drachhausen die fachgerechte Ausführung der Straße schriftlich bestätigen. Die Bendenken der Gemeinde Drachhausen, wie der mangelhafte Unterbau (nicht nach LV 40 cm), keine nahtlos in voller Fahrbahnbreite erstellte Schwarzdecke, mangelhafte Ebenheit der Oberfläche, die Befahrsicherheit und Fahrbequemlichkeit sowie die Behinderung des Oberflächenabflusses werden als unbegründet zurückgewiesen. Für die daraus resultierenden Schäden haftet der Fachplaner bzw. das Amt Peitz, auf jeden Fall nicht die Gemeinde Drachhausen.

Herr Exler erklärt, dass von Seiten des Amtes diese Bestätigung nicht abgegeben wird. Es wurden Verträge zwischen der Gemeinde Drachhausen und der VERDIE GmbH bzw. dem Fachplaner geschlossen. Das Amt wird nicht als Gewährleistender eintreten.

Die Gemeindevertreter werden das Bauvorhaben durch die Kommunalaufsicht prüfen lassen. Herr Exler weist darauf hin, dass Herr Duhra als Bürgermeister den entsprechenden Antrag an den Landkreis richten muss.