Beschluss:





Herr Gröschke beantragt das Rederecht für Frau Schroeckh und Herrn Dr. Fisch.

Dem wurde zugestimmt.


Zu dem Teil 1 – Abschlussbetriebsplan nimmt Frau Schroeckh Stellung.

Schwerpunkt ist die Umsetzung der Ziele des Braunkohleplanes. Der Geltungsbereich des Betriebsplanes umfasst eine Fläche von 2.997.7 ha.

Sie geht im Einzelnen auf die Bergbaufolgelandschaft ein. In der Abschlussdokumentation werden alle Tätigkeiten entsprechend aufgeführt.

Zur Frage der Wegeverbindung Briesnig-Heinersbrück erklärt Frau Schroeckh, dass es sich hier nur um eine Ortsverbindungstraße handelt, wo die Frage der Straßenbaulastträgerschaft noch nicht geklärt ist.

In der Diskussion verweist Frau Schroeckh darauf, dass im Verfahren weitere Beteiligte ihre Verantwortung wahrnehmen müssen.


Zu dem Teil 2 – Grundwasserverhältnisse nimmt Herr Dr. Fisch Stellung.

Er stellt heraus, dass die vorbergbauliche Situation Beachtung finden muss. Allerdings war die Aufnahme der Gewässerstände aufgrund fehlender Informationen sehr problematisch.

Herr Gröschke ist der Meinung, dass auf den Heinersbrücker Laszinswiesen mehr Gräben vorhanden sein müssen.

Im Weiteren ging es um die Errichtung eines Überleiters zur Bespannung der Bärenbrücker Teiche.

Frau Schroeckh weist daraufhin, dass das Wasserrechtsverfahren erst später läuft.

Die Frage nach der Nutzungsqualität des Grötscher Teiches wurde dahingehend beantwortet, dass es sich hier um ein naturnahes Gewässer, nicht um ein Badegewässer handelt.



Den Gemeindevertretern ist der Gewässerverlauf der Malxe äußerst wichtig.

Herr Dr. Fisch ist der Meinung, dass die Renaturierung der Malxe durch den Gewässerverband zu erfolgen hat.

Dem gegenüber steht die Aussage des Gewässerverbandes, dass es sich bei der Malxe um einen reinen Grubenwasserableiter handelt. Da Vattenfall Umlagen an den Gewässerverband zahlt, sichert Herr Dr. Fisch eine Klärung dieses Sachverhaltes zu.

Aus Sichte der Gemeinde ist gemäß dem Braunkohlenplan Vattenfall für die Renaturierung verantwortlich.

Herr Krüger hinterfragt die Zeitdauer des Verbleibs in der Bergbauaufsicht.

Frau Schroeck erläutert, dass hierbei die Gesamtentwicklung ausschlaggebend ist.

Herr Gröschke möchte wissen, ob neben der Erfassung der Grundwasserstände auch die Wasserqualität geprüft wird.

Dies wird von Herrn Dr. Fisch bestätigt, da Vattenfall im Rahmen der Beweissicherungspflicht die Qualität nachweisen muss.


Für die Übernahme der Straße von der Feuerwehr zum Umspannwerk Grötsch soll ein Antrag an Vattenfall gestellt werden. Der Sachverhalt kann auch in der Stellungnahme zum ABP Berücksichtigung finden.

Die Stellungnahme wird dem Protokoll beigefügt.


Herr Gröschke bittet Frau Schroeckh zum Punkt 2(Abschlussbetriebsplan Tagebau Jänschwalde Teil 1 – Bereich Gemeinde Heinersbrück) in der Einwohnerversammlung am 25.10.13 Stellung zu nehmen. Sie wird den Termin prüfen.

Eine Einladung wird ihr zugesandt.



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen