Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:


Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Satzung der Gemeinde Teichland über die Benutzung des Erlebnisparks einschließlich der Regelungen der Entgelte für dessen Benutzung mit folgenden Änderungen:

§ 4 Abs. 3, Satz 1: ….in Höhe von 30,00 €/ 24 Stunden erhoben.

Satz 3: Die Mietdauer gilt ohne Unterbrechung.

Abs. 4

Satz 2: Für die Nutzung der Versorgungspoller wird pro kWh eine Gebühr von 0,30 € erhoben.

Satz 3: Für die Nutzung der Wasserversorgung wird eine Gebühr von 8,00 €/Tag erhoben.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:...11........davon anwesend.....10.......


Abstimmung: .....10...... Ja-Stimmen ......0..... Nein-Stimmen .....0..... Enthaltungen