Beschluss:





Herr Krakow informiert, dass bei einem Vor-Ort-Termin am Festungsareal die Parkplatzsituation begutachtet wurde. An diesem Termin waren Vertreter des Ordnungsamtes und Vertreter der angrenzenden Gewerbebetriebe anwesend.


Es stellte sich die Frage, ob die große Freifläche vor der Festung als Parkplatz auch durch die Mitarbeiter der Gewerbebetriebe genutzt werden könnte. Die anderen vorhandenen Parkflächen sind stündlich begrenzt.


Herr Exler gibt zu bedenken, dass die Beschaffenheit der Oberfläche einer ständigen Befahrung durch Autos nicht standhalten wird. Des Weiteren merkt er an, dass eventuell die Zweckbindung für den Fördermittelgeber dadurch nicht mehr gegeben sein könnte. Er hat die Meinung, dass die Parkfläche am Feuerwehrgelände besser genutzt werden sollten.


Herr Bothe bekräftigt die Ausführungen und führt aus, dass die Stadt Peitz keine Probleme mit Parkplätzen habe, es sind ausreichend Flächen vorhanden. Es ist nicht ratsam, den Mitarbeitern von angrenzenden Gewerbebetrieben neue Parkmöglichkeiten vor ihren Geschäften zur Verfügung zu stellen.


Herr Fillmer informiert, dass er im Braunkohleausschuss die Möglichkeit hatte, mit Herrn Dr. Zeiß zu sprechen. Es ging nochmals um die Überlassung des Flurstücks –DSD Standort-.

Des Weiteren spricht er nochmals die Straßensanierung der B168 an.


Er bemängelt, dass der Lärmminderungsbelag in Peitz nicht zur Anwendung kommen wird. Dieses stößt bei ihm auf Unverständnis, bringt doch auch das Land laut Artikel in der Lausitzer Rundschau vom 15.06.2013 selbst den Belag auf ihre Landesstraßen auf. Er bekräftigt mit Nachdruck, eine Lärmminderung für die Anwohner der Innenstadt zu erwirken.


Herr Fillmer bittet die Verwaltung mehr Einfluss zu nehmen.


Herr Peuker schildert, dass er bei einem Spaziergang auf dem Weg zur Maustmühle mehreren Autos ausweichen musste. Er bittet nunmehr zu prüfen, ob durch das Anbringen von Poller oder einer Schranke eine Befahrung durch PKW generell ausgeschlossen werden kann.


Herr Blümel weist darauf hin, dass der Fußgänger/Radweg für die Nutzung von landwirtschaftlichem Gerät freigegeben sei. Diese Zuwegung kann nicht mittels Poller oder Schranken geschlossen werden. Hier wäre die Polizei in der Pflicht, ein Befahren durch PKW zu kontrollieren. Diese Kontrollen finden nicht statt.


Herr Fillmer erläutert, dass diese Straße als Ortsverbindungsstraße zwischen den Orten Peitz und Maust diente. Mit dem Fahrradwegausbau durch den Landkreis Spree-Neiße wurde sie als PKW-Straße entwidmet, steht aber dem Landwirtschafts- und Wirtschaftsverkehr zur Verfügung.


Es erfolgt eine rege Diskussion.


Herr Schulze folgert abschließend, dass der Schwerpunkt auf der Kontrolle durch die Polizei liegen sollte.


Herr Blümel erwähnt, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, Anzeige zu erstatten. Er gibt aber zu bedenken, dass derjenige Zeuge vor Gericht sein wird.


Herr Hendrik Schulze verlässt um 18:15 Uhr den Sitzungssaal. Fortan sind 13 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung anwesend.


Herr Peuker fragt an, warum die Turbine am Hüttenwerk nicht mehr läuft. Er findet, dass ausreichend Wasser vorhanden sei, um diese antreiben zu können. Er ist der Ansicht, dass die Peitzer Edelfisch GmbH den Wasserhaushalt zirkuliert.


Herr Fillmer gibt kurz einen geschichtlichen Abriss zum Hüttenwerk.


Herr Bubner spricht sich dafür aus, dass mit der Sanierungsmaßnahme der Bundesstraße vom Kreisel in die Innenstadt einen Fußgängerüberweg für die ältere Bevölkerung aus dem Komplex „Betreutes Wohnen“ geplant werden solle. Damit wäre ein ungehinderter und unfallfreier Übergang der Straße gegeben und einem Besuch der Oase 99 könne damit Rechnung getragen werden. Die Verwaltung werde diesbezüglich eine Zählung vornehmen und den Vorschlag in die Planung aufnehmen.


Herr Schulze kündigt eine Veranstaltung in der Partnerstadt Küstrin an. Vom 01.08. – 03.08.2013 findet dort ein Rockfestival statt. Eine Besonderheit ist der Ausschank von „Tischi-Bier“, welches seiner Zeit vom Urgroßvater von Frau Sczesny gebraut worden sei.


Des Weiteren äußern sich die Mitglieder negativ zum Einladungsverfahren von Mitgliedern zu den Ausschusssitzungen. Die Mitglieder werden nicht rechtzeitig informiert, wenn Sitzungstermine verschoben oder ganz abgesagt werden. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder auch nicht rechtzeitig informiert werden, wenn Sitzungstermine festgelegt werden, die nicht im Jahresplan stehen. Frau Hölzner weist darauf hin, dass die Ladungsfristen immer eingehalten werden. Bei Terminverschiebungen erfolgt zukünftig eine rechtzeitige Information.


Frau Hölzner übergibt den Mitgliedern eine Information zur Änderung des Gewerbesteuerrechts. Dieses stärkt zukünftig die Kommunen bei den Ansiedlungen von Solarparks. Es wurde das neue Gewerbesteuersplitting eingeführt. Demnach gehen im Regelfall 30 % der Einnahmen an die Gemeinde mit dem Betriebssitz der jeweiligen Betreibergesellschaft und 70 % des Steueraufkommens an die Standortgemeinde der Solaranlage/Solarparks. Somit werden die Kommunen, die neue Solarparks ab dem 01.07.2013 entstehen lassen, durch erhöhte Gewerbesteuereinnahmen gestärkt.


Für die Bestandsanlagen gibt es eine 10-jährige Übergangsfrist.


Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen