Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Tauer beschließt die<vobetr >.




Herr Exler erläutert den Sachverhalt. Momentan wird von den Eltern gemäß § 10 der Satzung der Gemeinde Tauer zur Erhebung und zur Höhe der Eltern- und Essengeldbeiträge Getränkegeld in Höhe von monatlich 1,50 Euro pro Kind kassiert. Laut den gesetzlichen Vorgaben des KitaG ist diese Handhabung nicht richtig. Die Getränkeversorgung muss über den Elternbeitrag gedeckt werden. Deshalb muss der § 10 der Satzung ersatzlos gestrichen und die Mindereinnahmen über den Haushalt der Gemeinde gedeckt werden.

Auch der § 11 sollte gestrichen werden. Grund hierfür sind die wiederholt auftretenden Einbruchdiebstähle in der Kita. Zukünftig sollte die Essengeldbezahlung bargeldlos erfolgen, um die Sicherheit für die Mitarbeiter/ innen der Kita zu erhöhen. Als Übergangslösung hierfür liegt ein Angebot des aktuellen Essenversorgers für die Übernahme der Essengeldkassierung über privatrechtliche Verträge mit den Eltern vor. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 73,51 Euro (Brutto) monatlich.


Zum Ende des Jahres ist die Neuausschreibung der Essenversorgung einschließlich der Essengeldkassierung geplant. Dadurch erhofft man sich nochmals eine Reduzierung des Anteils für die Leistung der Essengeldkassierung.


Die Gemeindevertreter diskutieren über den hohen Preis für diese zusätzliche Leistung und den dadurch entstehenden Mehraufwand im Haushalt. Herr Geist stellt die Frage, ob eine Einzahlung in der Amtskasse nicht auch eine Möglichkeit wäre. Herr Exler antwortet, dass dies aus arbeitsorganisatorischen Gründen nicht möglich ist. Nur die Kita und der Essenversorger haben einen genauen Überblick über die Essenbestellungen. Den genauen Ablauf und die Möglichkeiten könne aber das Fachamt besser erklären. Es wird vorgeschlagen, die Kollegin des Bereiches Kita in der nächsten Sitzung dazu nochmals zu befragen.


Vorerst ist man bis zur Ausschreibung mit der Übergangslösung der Essengeldkassierung über den Essenversorger einverstanden.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 10

Davon anwesend …7…


Abstimmung 7 JA- Stimmen 0 NEIN Stimmen 0 Enthaltungen