Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss:

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt, den Pachtvertrag einer Fläche im Gewerbegebiet Gubener Vorstadt zur Errichtung der Freiflächen-Solaranlage Solarpark II

a) zu einem Pachtpreis nach der in Anspruch genommenen Fläche mit einer Größe von

18.765 m² und

b) einem jährlichen Pachtzins in Höhe von 4.050 €

abzuschließen.

2. Die betreffenden Flächen sind aus dem Pachtvertrag vom 27.06.2001 mit der Agrar-genossenschaft Vorspreewald e.G. zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.

3. Zugunsten des Investors ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit als Nutzungs- und Wegerecht für die Flurstücke 106/1 und 138/1 der Flur 2 sowie die Flurstücke, 132/3, 133/3, 134/1, 135/1, 137/1, 275, 277 und 141 (anteilig) der Flur 1 in der Gemarkung Peitz einzutragen.

4. Für die Eintragung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für die Dauer der Verpachtung aller o.g. Flurstücke in das Grundbuch wird durch den Investor eine einmalige Entschädigung in Höhe von 500 € gezahlt.

5. Der Pachtzins ist zum 15. Januar eines jeden Jahres fällig.

6. Zur Bildung der Rücklage für den Rückbau werden jährlich 400 € auf ein Sonderkonto der Stadt Peitz überwiesen.

7. Der Pachtvertrag wird mit der Solarpark Peitz 2 GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Herr Brannaschk, Am Gleis 3 in 03042 Cottbus geschlossen.

8. Eine Vertragskündigung nach Rückbau erfolgt mit einer 3-monatigen Frist.






Herr Schulze erklärt den Abgeordneten den Grund für die Einberufung der Stadtverordnetenversammlung laut § 2 (5) Geschäftsordnung und bittet Herrn Fillmer um eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse, des gemeinsamen BVUA+GTA.



Chronologie:

Der Bauausschuss und der Gewerbeausschuss der Stadt Peitz haben in der gemeinsamen Sitzung am 07.03.2013 über den vorliegenden Antrag beraten und geben eine Empfehlung an den Hauptausschuss zu nachfolgenden Punkten:

a) Zum Pachtvertrag:

- Abschluss des Vertrages über 25 Jahre

- Vereinbarung einer Rücklage für den Rückbau nach Ablauf des Pachtvertrages.

- Ausfertigung des Pachtvertrages durch die Stadt Peitz

b) Keine Einigung konnte erzielt werden zum

- jährlichen Pachtzins

- Betriebssitz des Investors

Im Hauptausschuss der Stadt Peitz am 11.03.2013 wurde der Sachverhalt nochmals um-fassend beraten und diskutiert.

Der Hauptausschuss kann den Sachverhalt nicht beschließen, da die Hauptsatzung der Stadt Peitz regelt, dass Liegenschaftsangelegenheiten nur bis zu einem Grenzwert von 25.000 € durch den Hauptausschuss beschlossen werden können. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht ist der Beschluss in einer Stadtverordnetenversammlung zu fassen.


Herr Fillmer bittet im Beschlussvorschlag Punkt 4:

Für die Eintragung der dauerhaften Belastung aller o.g. Flurstücke in das Grundbuch wird durch den Investor eine einmalige Entschädigung in Höhe von 500 € gezahlt“

dauerhaft“ zu streichen und durch „die Dauer der Verpachtung“ zu ergänzen.

Dem wird zugestimmt.


Herr Kiesling bittet die Aufteilung der zugesagten Spende auf beide Kitas der Stadt Peitz.

Frau Hölzner informiert, dass eine Spende nicht mehr zur Diskussion steht.


Herr Fillmer beantragt eine namentliche Abstimmung.


Namentliche Abstimmung:


Bernd Schulze JA

Siegfried Bothe BEFANGEN

Olaf Bubner JA

Michael Böllsterling ENTHALTUNG

Andreas Chrobot JA

Horst Fillmer NEIN

Heinrich Gellner JA

Monika Kakuschke JA

Manfred Kiesling NEIN

Jürgen Lehnigk JA

Reiner Schreck JA

Hendrik Schulz JA

Christian Strödel JA

Thomas Strödel JA


Zusammenfassung der Abstimmung:

Ja 10

Nein 2

Enthaltung 1

Befangen 1






Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …17…….

Davon anwesend …14…


Abstimmung …10…… JA- Stimmen …2….. NEIN Stimmen …1… Enthaltungen

….1…… Befangen