Beschluss:




Herr Fillmer fragt an, warum bei der Sanierung der B 168 die Anbindung zur Gartenanlage (Stichweg von der B 168 Richtung Gärtnerei Rapko) nicht mit ausgeführt wurde.


Herr Exler informiert, dass es sich hierbei um eine noch offene Leistung handelt, welche im Zuge des weiteren Ausbaus realisiert wird.

Herr Exler informiert weiter, dass die Sanierung des Straßenabschnittes der B 168 (Kreuzung Markt bis August-Bebel-Straße 14) durchgeführt werden kann. Die Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde liegt vor.


Herr Kaina gibt den Hinweis, dass im Zuge des Asphalteinbaus am o.g. Straßenabschnitt zur Verkehrsberuhigung in Höhe Rathaus/ Grundstück Markt 2 ein Fußgängerstreifen geschaffen werden sollte.

Herr Fillmer gibt den Hinweis, dass die Grundstückseinfahrt der Familie Hirsch (Cottbuser Straße 13a) im Zuge der Straßensanierung B 168, 1. BA stark angehoben wurde und der Böschungsbereich stark abfällt, dies sollte nochmals geprüft und beseitigt werden.



Herr Kaina teilt mit, dass er mit dem Antwortschreiben vom Bauamt zur vorzeitigen Löschung des Sanierungsvermerks aus seinem Grundbuch nicht einverstanden ist, insbesondere ist er nicht bereit die Kostenübernahme der Löschung selbst zu tragen.


Frau Donath informiert nochmals, dass nach erfolgter Sanierung und Zahlung des Ausgleichsbetrages (liegt im o.g. Fall vor) die Möglichkeit zur Entlassung des Grundstücks aus dem Sanierungsgebiet beantragt werden kann. Bei einer vorzeitigen Entlassung aus dem Sanierungsgebiet sind anfallende Gebühren zur Löschung des Sanierungsvermerkes vom Antragsteller zu übernehmen. Nach Aufhebung der Sanierungssatzung ist die Löschung für die Eigentümer gebührenfrei.


Es wird diskutiert.


Der BVUA bittet die Verwaltung zu prüfen wie hoch die Gebühren zur Löschung sind.



Herr Peuker fragt nach dem Stand zur Sanierung der Malxebrücke zur Garkoschke.


Frau Hölzner teilt mit, dass die Ausschreibung aufgehoben wurde und es nochmal ein gemeinsames Gespräch zwischen den Gemeindevertretern Turnow-Preilack und den Abgeordneten der Stadt Peitz zu dieser Problematik geben muss.



Herr Kiesling weist auf den verwahrlosten Zustand am Grundstück Dammzollstraße 27 hin.


Die Verwaltung (Ordnungsamt) wird gebeten entsprechende Ordnungsmaßnahmen einzuleiten.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen