Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit den dazugehörenden Anlagen.


Die Aufnahme eines kommunalen Kredites nach § 2 der Haushaltssatzung bedarf einer Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung.

Der maximal in Anspruch zu nehmende Kredit ist durch die Stadtverordnetenversammlung zu präzisieren.





Frau Lichtblau geht nochmals auf die Bestandteile des Haushalts ein.

Die Produktbeschreibungen sowie die Ziele und Kennzahlen wurden den Haushaltsunterlagen beigefügt.


Anhand einer Präsentation (Anlage zum Protokoll) erläutert sie den Abgeordneten den Haushalt der Stadt Peitz.

Ausgehend von den Ergebnissen der ersten Lesung und der erneuten Überarbeitung des Haushaltes erläutert sie die Veränderungen gegenüber der 1. Lesung. Des Weiteren erörtert sie den Gesamthaushalt, sowie die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen. Schwerpunkt bilden die investiven Maßnahmen, die im Jahr 2013 nur mit Hilfe eines kommunalen Kredites zu realisieren sind.


Präsentation Seite 8 „Aufwendungen (einschl. Zinsen)“

Herr Schulze fragt nach, welchen Einfluss die Abschreibungen auf den Haushalt haben.

Frau Lichtblau erklärt, dass die Abschreibungen den Ergebnishaushalt belasten, gleichzeitig aber die Liquidität/Finanzierung für neue Maßnahmen gesichert wird, sofern der Haushalt ausgeglichen ist.


Präsentation Seite 9 „Erläuterung wesentlicher Abweichungen zum Vorjahr“

Herr Fillmer erkundigt sich über das Honorar der Sanierungsbeauftragten.

Frau Donath antwortet, dass das Honorar gefördert wird und hier ein Eigenanteil der Stadt von 6 T€ enthalten ist.


Präsentation Seite 16 „Investitionszuschüsse für übrige Bereiche“

Markt 17

Herr Krakow möchte wissen, wie hoch der Anteil der Förderung für die WBVG ist.


Es handelt sich hier um eine „Spitzenfinanzierung“ (Kombination von Fördermitteln). Der Anteil aus der Städtebauförderung beträgt 28,6% = 310.182 € an den Gesamtkosten, darin enthalten ein 20%iger Eigenanteil der Stadt = 62.036 €.

Diese Möglichkeit der Finanzierung bei der Sanierung von Mietwohngebäuden gibt es seit ca. 2000. Bisher wurde diese Art der Finanzierung beim Objekt Markt 22 angewendet.

Die sog. Spitze, der Zuschuss aus der Städtebauförderung, errechnet sich gemäß der Mietwohnungsbauförderungsrichtlinie der ILB.


Herr Krakow weist auf die Landeszuweisung hin.

Er fragt nach, warum dieses Projekt im Jahr mit der wenigsten Zuweisung gebaut werden muss und warum man die Bauphasen nicht über 2 Jahre strecken kann.

Frau Donath erklärt dieses mit den Förderbedingungen gemäß der Förderrichtlinie.


Herr Schulze weist ebenfalls auf die fehlenden Mieteinnahmen hin, die dadurch erfolgen würden.


Herr Fillmer merkt an, dass im Vorbericht die wesentlichen Inhalte besser beschrieben wurden.


Weiterhin verweist er im Vorbericht auf die Seite 8.

Hier sollte im Punkt 3.1.3

. „Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre“ gestrichen werden.

Aus seiner Sicht können keine Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre erteilt werden.


Frau Lichtblau verweist darauf, dass es sich hier um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, die über das Geschäftsjahresende hinaus wirken können.


Auf der Einnahmenseite gibt Herr Fillmer Beispiele, wo die Stadt Peitz mehr einnehmen hätte können.

Das wären z.B.:

  • Baugrundstück, ein Teil als Gartenland

  • Ausbaubeiträge nicht zeitnah und erst nach Kritik

  • Bauland im Gewerbegebiet wird verpachtet, Steuereinnahmen bleiben nicht in Peitz

u.v.m.

Auf der Ausgabenseite gibt Herr Fillmer zu bedenken, dass keine Sorgfalt erfolgt. Planungen werden frei vergeben und die Planer nehmen zu viel Geld ein. Entsprechend der Auftragssumme und den Nutzungszwecken sollte in Zukunft geplant werden. Mehrausgaben sollten nicht zulässig sein.

Zum Thema Kreditaufnahme sagt Herr Fillmer, dass diese nicht etwa für 2013 sondern vorsorglich für die Folgejahre ist.

2013 ist der Haushalt ausgeglichen. In den Folgejahren möglicherweise nicht mehr und dann ist eine Kreditaufnahme nicht mehr möglich.

Herr Fillmer plädiert für einen ausgeglichenen Haushalt ohne Kreditaufnahme.

Frau Lichtblau hält dem entgegen, dass diese Aussage präzisiert werden muss. Sie verweist auf die bereits getätigte Aussage, dass die Umsetzung der investiven Maßnahmen nur mit der Aufnahme eines kommunalen Kredites realisiert werden kann.


Herr Fillmer beantragte vor einiger Zeit eine Auflistung aller Kosten für den Jahnplatz und Markt 2. Diese Liste liegt ihm nun vor. Er kritisiert hierbei die zusätzlich entstandenen Kosten. Die Planer müssen vom Fachamt mehr kontrolliert werden.


Herr Fillmer fragt weiterhin warum in den Folgejahren so viel Geld eingestellt wurde.

Frau Lichtblau gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Baumaßnahmen in den kommenden Jahren. Erheblich ist der Zuschussbedarf für die Erneuerung der Dammzollstraße.


Herr Chrobot bedankt sich für die Ausführungen von Frau Lichtblau und für die umfangreichen Haushaltsunterlagen.

Er fragt nach, warum im Vorbericht nicht vermerkt wird, dass der Haushalt über die Rücklage ausgeglichen wird.

Frau Lichtblau vermerkt, dass im Punkt 4.1.3 des Vorberichtes der Haushaltsausgleich beschrieben wird und in der Übersicht „Ergebnisentwicklung“ die Zahlen nochmals nachvollziehbar sind.


Weiterhin bekräftigt Herr Chrobot, dass eine Deckungslücke im investiven Bereich entsteht, die ohne eine Kreditaufnahme nicht gedeckt werden kann.

Ein Kredit kann aufgenommen werden, wenn der Ergebnishaushalt ausgeglichen ist. 2013 ist er ausgeglichen, somit würde eine Kreditaufnahme möglich sein.


Herr Chrobot erkundigt sich, warum bei den Kennzahlen im Kita-Bereich einige Felder nicht gefüllt sind

Frau Lichtblau erklärt, dass bestimmte Betrachtungen nur für die gesamte Kita möglich sind.


Frau Lichtblau weist kurz auf die Anlage „Verbindlichkeitsübersicht“ hin. Dort ist in der Summenzeile im Jahr 2016 versehentlich nicht der Übertrag erfolgt.


Herr Chrobot fragt nach, ob das vorläufige Ergebnis 2011 gesichert ist, oder ob es sich verschlechtern kann.

Frau Lichtblau antwortet, dass für die Jahre 2011 und 2012 bisher nur vorläufige Jahresergebnisse vorliegen. Der endgültige Abschluss der genannten Haushaltsjahre kann erst nach Erstellung und Prüfung der Eröffnungsbilanz 2011 erfolgen. Im Ergebnis der bisher erfolgten EB-Prüfungen wurden keine Verschlechterungen der betroffenen Haushalte festgestellt.


Es entsteht eine Diskussion über die investiven Maßnahmen Seite 15 und 16 des Vorberichts.

Weiterhin wird darüber diskutiert, wie eine Kreditaufnahme verringert werden könnte.



Herr Bubner unterbreitet den Vorschlag, die Formulierung bezüglich des Kredites äquivalent die dem Vorjahr vorzunehmen.

verliest die Änderungen zum Haushalt 2012.


Im Anschluss einigen sich die Abgeordneten, dass die Formulierung des Beschlusses zum Haushalt 2012 der diesjährigen Beschlussfassung angepasst werden soll.


Herr Krakow stellt den Antrag den Beschluss dahingehend anzupassen.


Abstimmung zum Antrag:

Ja 13

Nein 0

Enthaltung 0


Herr Fillmer beantragt die Formulierung „…Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre…“ auf der Seite 8 des Vorberichtes zu streichen.


Die Abgeordneten stimmen dem zu.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……17….

Davon anwesend …13…


Abstimmung …13…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen