Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Teichland mit folgenden Änderungen:

§ 4 (1) c), Urnenwahlgrabstätte (Nutzungszeit 25 Jahre), 50,00 €

§ 4 (2), Beisetzung einer Urne auf der Urnengemeinschaftsgrabstätte…., 250,00 €.












Herr Geissler erläutert die Änderungen in der Gebührensatzung. Die Gemeindevertreter beraten über die von Herrn Groba vorgeschlagene Anhebung der Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes (25 Jahre) einer Urnenwahlgrabstätte, §4 (1) c, von 37,50 € auf 50,00 €. Aufgrund des insgesamt geringeren Kostenrahmens für die Unterhaltung einer Urnenwahlgrabstätte halten alle Gemeindevertreter die Erhöhung der Kosten auf 50,00 € für angemessen. Des Weiteren wird festgelegt, die Kosten, §4 (2), für die Beisetzung einer Urne auf der Urnengemeinschaftsgrabstätte, von 225,00 € auf 250,00 € anzuheben.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11

Davon anwesend: 7



Abstimmung: 7- JA- Stimmen, 0- NEIN Stimmen, 0-Enthaltungen