Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss: 7/14/81/10

Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufhebung des Punktes 3 des Beschlusses 0007/17/32/05 vom 19.08.2005 hinsichtlich der


Baulastträgerübernahme für den Radweg um den „Grötscher Teich“.

Die Übernahme der Baulastträgerschaft für den Radweg um den „Grötscher Teich“ unter der Voraussetzung, dass die Wegegrundstücke innerhalb des Flurneuordnungsverfahrens in einer Breite von 8,00 m ausgebildet werden und diese der Gemeinde kosten- und lastenfrei übertragen werden.




Herr Gröschke: Ohne die Übernahme in die Baulastträgerschaft der Gemeinde werden keine weiteren Planungen verfolgt.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:.......8......davon anwesend......6......


Abstimmung: .......6..... Ja-Stimmen ......0.... Nein-Stimmen ......0.... Enthaltungen