Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0



Beschlussvorschlag:


Auf der Grundlage der §§2 und 28 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13.03.2012 (GVBl.I/12, Nr. 16), beschließt die Gemeindevertretung Turnow-Preilack auf ihrer Sitzung am 27.07.2012 2012 wie folgt.

1. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet soll der Bebauungsplan (B-Plan) „An der

Spreewaldstraße“ für die Errichtung eines Wohnhauses aufgestellt werden.

Dabei ist das Baufenster so gering wie möglich zu halten.

2. Der B-Plan wird gem. §13a BauGB im beschleunigten Verfahren (B-Plan der

Innenentwicklung) ohne Umweltprüfung aufgestellt.

3. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung von Baurecht für den unbebauten Teil des betroffenen Wohngrundstücks

  • Integration in die vorhandene Bebauungsstruktur

  • Schonung angrenzender Schutzgebiete

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Bemerkung

Auf Grund der des § 22 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Kurze Verständigung zum Bauvorhaben.

In der Diskussion wird vorgeschlagen, den Beschlusstext um folgenden Wortlaut zu ergänzen:

Dabei soll das Baufenster so gering wie möglich gehalten werden.


Die Abstimmung erfolgt einschließlich der Ergänzung.


Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……11….

Davon anwesend …7…


Abstimmung ……7… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen