Beschluss:




Es sind 6 Gäste anwesend.

Herr Sonke stellt den Antrag, allen Rederecht zu gewähren, auch den Mitarbeiterinnen der Kita Preilack und Viola Büttner, die keine Einwohner sind.


Abstimmung:

.....8.......JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0 Enthaltungen

Alle Anwesenden erhalten Rederecht.


Kinderbetreuung:

Frau Krenz, Mutti aus Preilack mit Kind in der Tagespflege“ Krabbelkäfer“:

Sie stellte schriftlich an den Bürgermeister Anfang Mai den Antrag/Anfrage, ob ihr ein Teil der zu zahlenden Gebühren für die Unterbringung ihres Kindes als Gastkind der Kita während der Urlaubszeit der Tagesmutti (2 Wochen im Mai) erlassen werden können. Bis zum Zeitpunkt der Sitzung habe sie noch keine Antwort zur Anfrage erhalten. Das Schreiben liege auch im Amt bei Frau Wunderlich vor.

Sie erläutert ihre Beweggründe für die Unterbringung des Kindes bei der Tagespflege. Bereits da gab es im Amt Probleme, ihr den Rechtsanspruch und einen Kitaplatz zu gewähren. Durch den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis wurde ihr seinerzeit im Amt kein Platz in der Kita zugesprochen. Sie erklärt Einzelheiten dazu. Für die ganzjährige Kindesbetreuung bei der Tagespflege zahlt sie die entsprechenden Beiträge, für die Betreuung während der Urlaubsvertretung hat sie einen zusätzlichen Beitrag für die Unterbringung in der Kita zu entrichten (5 Euro pro Tag), diesen bittet sie z.T. zu erlassen.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Verträge mit der Tagespflege mit dem Amt abgeschlossen werden, für die Unterbringung in den Kitas der Gemeinde entsprechend mit der Gemeinde, die diese beiden Einrichtungen auch finanziert.

Weiter wird diskutiert, ob eine regelmäßige Vertretungs-Unterbringung der Tagespflegekinder bei Krankheit oder Urlaub der Tagesmutti in den Kitas der Gemeinden zugesichert werden kann. Der Bürgermeister bezieht sich auf die Aussage des Ordnungsamtsleiters, dass die Vertretung laut Gesetz zwischen den Tagespflegeeinrichtungen zu regeln ist.

Tagesmutti Frau Neumann verweist auf die Regelung über die mögliche Aufnahme von Gastkindern in der Kita-Satzung. Außerdem gibt es im Amt nur noch eine weitere Tagespflege in Jänschwalde, die mit 5 Kindern bereits ausgelastet ist und keine weiteren Kinder aufnehmen kann.

Der Bürgermeister erklärt den Sachverhalt zum Rechtsanspruch und zur Wahl der Unterbringung durch die Eltern. Zur Tagespflege wird er den entsprechenden Gesetzestext raussuchen. Er vertritt die Meinung, dass man, wenn man sich für die Tagespflege entscheidet, auch an das Tagesmuttergesetz und dessen Spielregeln halten muss. Die Entscheidungen zur Kita werden durch die Gemeindevertretung getroffen.

Die Amtsdirektorin erklärt, dass sie bisher keine Kenntnis von der Problematik hatte. Sie wird sich der Sache annehmen und auch mit der zuständigen Mitarbeiterin reden.

Gemeindevertreter kritisieren, dass das Schreiben von Frau Krenz nicht der GV vorgelegt wurde. Grundsätzlich wird die Position bekräftigt, dass in beide Kitaeinrichtungen für die Sanierungen erheblich investiert wurde. Da noch freie Plätze/Kapazität zur Verfügung stehen, sollte jedes Kind willkommen geheißen werden, ehe sich die Eltern für eine andere Einrichtung außerhalb der Gemeinde entscheiden.

Frau Neumann fragt an, ob es möglich sei, dass sie als Tagesmutti für ihre Kinder das Mittagessen von der Kita beziehen kann. Dem stimmt die GV grundsätzlich zu, genauere Absprach müssen dazu noch getroffen und Details entsprechend vereinbart werden.


Herr Sonke schlägt vor, dass die GV nochmal zur Problematik und zu Fragen der Kita diskutiert, evtl. in einer Sondersitzung, bevor den Eltern und der Tagesmutti vom Amt eine Entscheidung zugeht.

Dem wird zugestimmt.


Herr Grunwald erhält das Wort:


Wenn er BM wäre, hätte er es anders geklärt und die Frauen eingeladen und die Fragen im Gespräch vorher geklärt und dann die GV informiert, da hätte man hier eine ¾ Stunde sparen können.

Der Bürgermeister sagt, dass er dies künftig berücksichtigen wird.

Herr Grunewald führte weiter aus:

Die heutige GV-Sitzung sollte bereits am 8. Juni stattfinden, so war es im Amtsblatt vom 29.05. avisiert. Die Sitzung ist ausgefallen und kein Bürger wurde informiert, weder in der Presse, am Schaukasten oder durch einen Zettel am Veranstaltungsort. So könne das nicht weiter gehen.

Das Gleiche gilt auch für die Einwohnerversammlung Turnow. Im Amtsblatt stand, dass die Einwohnerversammlung um 19:00 Uhr beginnt, im Peitzer Land Echo des gleichen Tages, dass die Versammlung um 18:30 Uhr anfängt. „Da wird im Amt geschludert, ohne dass man sich Gedanken macht und den Bürgern offen die Wahrheit sagt“.

Weiter führt er aus:

Die Einladung zur Einwohnerversammlung erfolgte 9 Tage vorher und nicht früher. Nach der Hauptsatzung des Amtes und der Gemeinde ist die Aushangs- und Auslegungsfrist 14 Tage vorher. Das ist ein Verstoß gegen Landesrecht, die Bekanntmachungsverordnung vom 01.12.2000, § 5. Die Einladung muss 14 Tage vorher erfolgen.


Die Einladung zur Einwohnerversammlung hat nicht durch den Bürgermeister, sondern durch die Amtsdirektorin zu erfolgen. Das ist auch eine Verletzung der Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung § 3 Abs. 2.

Mit der Einladung muss auch die Tagesordnung bekanntgegeben werden, das ist auch nicht erfolgt und eine Verletzung der Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung § 3 Abs. 2.

Die Leitung der Einwohnerversammlung hat nicht der ehrenamtliche Bürgermeister, sondern die Amtsdirektorin oder einer ihrer Stellvertreter vorzunehmen. Das Amt hat kein Recht, von Gesetzen abzuweichen.


Es sei schon sehr erstaunlich, wie im Amt Peitz mit Argumenten der Bürger umgegangen wird. In der GV-Sitzung am 07.10.2011 hat er mehrere Unklarheiten zum Ausbau 3. BA Straßenbau Dorfstraße aufgezeigt und Antwort verlangt. Auch aus der GV kam die Forderung nach einer Antwort. Die Antwort ist nicht erfolgt.

Er spricht die Amtsdirektorin persönlich an, „Frau Hölzner, das ist kein respektabler Umgang mit den Bürgern. Sie schulden den Bürgern die Wahrheit, das auch ohne geistige Verrenkungen. Sie haben gegen die Brandenburger Kommunalverfassung § 16 verstoßen, sie bewegen sich damit am Rande der Rechtsbeugung.“

Er fordert eine detaillierte Antwort zu allen Fragen (Protokoll vom 07.10.2011) von der Amtsdirektorin innerhalb von 14 Tagen, dann wird er entsprechend § 17 Verwaltungsgerichtsordnung eine Untätigkeitsklage gegen die Amtsdirektorin einleiten. Damit wird dann auch der gesamte Ausbau der Dorfstraße und auch der Wiesenstraße nochmal betrachtet, erklärt er weiter.

Zudem möchte er die Amtsdirektorin warnen, ihn als Bürger weiterhin zu relativieren, auch bei Aussagen gegenüber Mitarbeitern der Kreisverwaltung.

Er möchte auf alle Fragen eine detaillierte Antwort, ansonsten reicht er die Klage ein.


Der Bürgermeister erklärt, dass das ABL alle drei Wochen erscheint, entsprechend früh ist der Redaktionsschluss, Änderungen die sich danach ergeben, können dann nicht mehr dort berücksichtigt werden. Die Einwohnerversammlung wurde rechtzeitig im ABL bekannt gemacht wurde. Die Aushänge sind ordnungsgemäß von der AD unterzeichnet. Das Datum des Aushangs und dessen Abnahme kann im Sitzungsdienst nachvollzogen werden.


19:55 Uhr Ende der Einwohnerfragestunde


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen