Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0







Beschluss:

Der Amtsausschuss Peitz genehmigt die Eilentscheidung Nr. 01/09/12 vom 05.06.2012.






Frau Hölzner erläutert kurz die Notwendigkeit der Eilentscheidung damit, dass die aufgeführten Arbeiten innerhalb der Schulferien erledigt werden können.

Herr Schwietzer verliest den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung. Diese erfolgt einstimmig.

Herr Woitow vermisst den Vergabevermerk bei der Eilentscheidung.

Herr Groch bemerkt, dass der Hauptinhalt in der Sachdarstellung enthalten ist.

Frau Hölzner erklärt, dass dieser Vermerk nur bei einer Eilentscheidung so kurz gehalten wird, da im Vorfeld der Eilentscheidung die Vergabe geprüft wird. Bei einer normalen Vergabe wird dieser Vermerk detailliert ausgearbeitet und zur GV-Sitzung wird eine vollständige Mappe zur Vergabe mitgenommen. Im Vorfeld kann jeder Gemeindevertreter sowie die Amtsausschussmitglieder die Unterlagen im Bauamt einsehen. Im öffentlichen Teil einer Sitzung ist dies nicht für alle Anwesenden zulässig. Ebenso sind gefasste Beschlüsse im nichtöffentlichen nichtig – wenn sie eigentlich in den öffentlichen Teil der Sitzung gehört hätten.

Herr Groch erläutert den Sinn der Nummerierung der Bieter: es soll bis zur Beschlussfassung die Anonymität und Gleichberechtigung der Bieter gewahrt werden.

Ebenso erklärt sie, dass Bieter die kein Angebot abgegeben haben, mit zur Beschlussvorlage (Sachdarstellung) zur GV-Sitzung angegeben werden.

Herr Schwietzer bittet um Bennenung der Grundlage/des Gesetzes nach dem der Bürgermeister nicht bei der Submission eines gemeindlichen Vorhabens anwesend sein darf. Herr Groch sagt dies zu. (siehe Anlage)




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …19..

Davon anwesend …13…



Abstimmung …13…… JA- Stimmen ..0.. NEIN Stimmen …0… Enthaltungen