Beschluss:




Herr Nattke bemängelt den Inhalt des Internetportals des Amtes Peitz, insbesondere der Gemeinde Heinersbrück. Teilweise sind Inhalte bzw. Termine falsch dargestellt.

Herr Gröschke stimmt dieser Feststellung zu und bittet alle Anwesenden, Fehler unverzüglich dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit im Amt Peitz, speziell bei Frau Richter, zur Korrektur anzuzeigen.

Zur Frage des Standes der Maßnahme Begegnungsstätte Radewiese gibt es keine neuen Erkenntnisse.

Herr Nattke berichtet, dass er an einer Beratung der AG Malxetal teilgenommen hat. Das Thema der Veranstaltung war die Wiedereinbindung der Malxe in das Malxeflussbett. Dort wurde deutlich, dass die Einwände der Gemeinde zum Brückenbau nicht Beachtung fanden. Auch eine Einspruchfrist zu den Beschlüssen konnte durch die Gemeinde nicht wahrgenommen werden. Ursachen dafür sieht er hauptsächlich an den mangelnden Informationsfluss zwischen Vattenfall, Amt und Gemeinde.

Frau Jablonski erkundigt sich, ob die Möglichkeit besteht, auf dem Friedhof Gräber mit einem Schlauch zu bewässern. Herr Gröschke stimmt der Bitte zu und gab den Hinweis, konkrete Absprachen mit Herrn Jabusch zu treffen.

Herr Gröschke teilt mit, dass am 11.Juni 2012 eine Baumschau in der Gemeinde Heinersbrück stattfindet. Er bittet in Vorbereitung dazu, eventuelle Totholzbestände unverzüglich noch zu melden.

Er teilt weiter mit, dass eine Arbeitssicherheitsprüfung auf den Spielplätzen der Gemeinde Heinersbrück durch die Firma TECOM am 27.03.2012 erfolgte. Im Ergebnis der Prüfung wurden keine größeren Mängel festgestellt.

Für den Verbindungsweg Briesniger Weg zur Forster Straße wird von Vattenfall Fräsgut in Aussicht gestellt. Diesbezüglich liegt der Gemeinde ein Angebot der Firma VERDIE GmbH in Höhe von 2659,53 Euro vor.

Weiter berichtet Herr Gröschke, dass das Problem der Essenversorgung im Hort mit der Firma VSG erörtert und gelöst wurde.


Für die Gemeinde Heinersbrück steht bis zum 14.08.2012 eine MAE-Kraft (Fred Hupatz) zur Verfügung. Herr Gröschke berichtet weiter, dass er in Bezug auf die erfolgte Grabenschau das entsprechende Kartenmaterial vom Umweltamt für die Gemeinde Heinersbrück angefordert hat. Das Kartenmaterial entsprach nicht den topografischen Erfordernissen für eine Übersicht der Gewässer vor der bergbaulichen Inanspruchnahme der Flächen in der Gemarkung Heinersbrück. In Folge der Grabenschau wurde in einem Schreiben an Frau Rumor und Herrn Wittchen um einen Gesprächstermin und älteres Kartenmaterial gebeten. Bisher gab es hierauf jedoch keine Reaktion.

Der Landesbetrieb für Straßenwesen hat die Bepflanzung B 97 Ortsumfahrung Heinersbrück durch die Firma Aumann erfolgreich abgeschlossen. Die Abnahme der Flächen erfolgte am 08.05.2012. Die weitere Bewirtschaftung obliegt nun der Gemeinde Heinersbrück.

Durch Herrn Gröschke erfolgen im Anschluss Informationen zum Ersatzneubau der Brücke am Wiesenweg und zur Abarbeitung der Vorhaben aus dem Protokoll der Ortsbegehung. Die Gemeindevertretung stimmt einer Eilentscheidung zum Ersatzneubau der Brücke am Wiesenweg zu. Vom 28.06.2012 bis zum 01.07.2012 findet ein Malerplenair mit der Partnergemeinde aus Swidnica (Polen) statt.


Frau Lichtblau teilt den Anwesenden mit, dass sie zwei Angebote für einen Rettungsring (Dorfteich Grötsch) erhalten hat. Die Gemeinvertretung entscheidet sich für das günstigste Angebot aus der Gemeinde Teichland, für einen Erwerbspreis von 200 Euro. Herr Wenzke weist darauf hin, dass eine sachgerechte Anbringung des Rettungsringes vorzunehmen ist. Herr Wenzke erinnert an das Protokoll der Ortsbegehung – Grötsch 2012. Der Wunsch des Ortsbeirates, die gesamte Ortslage in eine „30 km/h-Zone“ zu überführen, ist umzusetzen.

Herr Rocha möchte gern Informationen zur Geschwindigkeitsmessung in der 30 km/h Zone in Heinersbrück. Herr Gröschke informiert, dass alle Messungen über die Bußgeldstelle in Neuhausen/ Spree erfasst und ausgewertet werden. Um die entsprechenden Messergebnisse beurteilen zu können, müsste man sich mit der Leiterin der Bußgeldstelle, Frau Jähne, in Verbindung setzen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen