Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

a) Die Gemeindevertretung Tauer stimmt der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Nordufer Großsee mit dem in Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich generell zu.

Die Finanzierung der Planungsleistung ist von der Interessengemeinschaft Nordufer Großsee zu übernehmen. *)



b) Die Gemeindevertretung Tauer stimmt der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Nordufer Großsee nicht zu. *)



*) nicht Zutreffendes bitte streichen










Herr Wenke zieht sich wegen Befangenheit in die Öffentlichkeit zurück. Fortan sind nur noch sieben Gemeindevertreter anwesend.



Frau Kallauke begrüßt die Mitarbeiterin des Bauamtes, Frau Donath, welche Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt machen wird. Frau Donath erläutert die Beschlussvorlage insbesondere die Änderungen der Anlage 2.

Die Interessengesellschaft Nordufer Großsee hat nochmals einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde gestellt.

Ziel und Zweck eines solchen Bebauungsplanes ist es, die bauliche Entwicklung zu steuern und zukünftig Konflikte zu vermeiden. Nicht alle betroffenen Grundstücke haben eine Zufahrt oder eine Wasser- und Abwasserversorgung.

Da der Planbereich im Landschaftsschutzgebiet „Großsee“ sowie im Naturpark „Schlaubetal“ liegt, haben Natur und Landschaft in jedem Fall Vorrang.

Der neue Antrag der Interessengemeinschaft beinhaltet auch eine Erweiterung des Plangebietes um das Areal Schweitzer. Hier muss erst geprüft werden, ob eine Einbeziehung dieses Gebietes möglich ist, da der zukünftige Bebauungsplan in sich geschlossen sein muss.

Die Gemeinde trägt nach der Beschlussfassung zur Beantragung des Bebauungsplanes die Verantwortung für das Planverfahren. Vor dem Aufstellungsbeschluss muss die Finanzierung des Verfahrens abgesichert sein. Die Interessengemeinschaft hat Übernahme dieser, einschließlich der zusätzlichen Kosten für die Einbeziehung des Bungalowkomplexes Schweitzer zugesagt. Durch einen Durchführungsvertrag kann die Übernahme der Kosten geregelt werden. In der heutigen Sitzung geht es jedoch vorerst nur um eine grundsätzliche Stellungnahme der Gemeinde, ob der Antrag zu Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt werden soll.

Herr Kurz bezweifelt, dass es Bebauung im Uferbereich gibt. Frau Donath verweist auf mehrere Vor-Ort-Begehungen und betont, dass dies doch der Fall ist. Herr Geist stimmt ihr zu. Bemerkt aber weiter, dass die betroffenen Steganlagen nicht im Planungsgebiet liegen würden sondern auf Flächen des Landes Brandenburg.

Frau Donath macht weiter Ausführungen zum Aufbau des Bebauungsplanes und zu den einzelnen Baufeldern.

Herr Henschel äußert seine Bedenken wegen der zum Teil großzügig erweiterten Bebauung auf einigen betroffenen Grundstücken. Vor allem auf dem Baufeld 12 seien zahlreiche bauliche Veränderungen vorgenommen worden, welche eigentlich nicht gestattet sind. Herr Geist fragt, ob man einzelne Baufelder aus dem Planungsgebiet ausschließen könnte. Herr Exler und Frau Donath betonen, dass man keinen Eigentümer im Planungsgebiet ausschließen kann, da der Plan ja auch lückenlos sein muss. Durch einen Bebauungsplan kann vieles geregelt und die Nutzung eingeschränkt werden. Auch einen Rückbau schon vorhandener Bauten kann dieser Plan beinhalten.



Frau Kallauke betont, dass ihrer Meinung nach die Verantwortung für diese „wilde“ Bebauung beim Bauordnungsamt liegt und diese jetzt an die Gemeinde abgegeben werden soll. Sie steht einem Antrag der Gemeinde auf einen Bebauungsplan kritisch gegenüber. Jeder Eigentümer habe die Möglichkeit für sich einen Bauantrag zu stellen.

Frau Donath erklärt weiter, dass der Bauplan nach Aufstellung Bestand für die Ewigkeit hätte. Es gäbe aber die Möglichkeit der Aufstellung eines Änderungsbebauungsplanes.



Herr Friedow fragt, warum die Baufelder unterschiedlich groß sind. Frau Donath antwortet, dass sich dies nach dem momentanen Bestand richtet.



Frau Kallauke möchte vorerst die rechtlichen Verhältnisse der Bungalowsiedlung Schweitzer geklärt haben. Nach Aussage von Familie Schweitzer gab es Schriftwechsel mit dem Landkreis, aus welchem sich der Bestandsschutz der Bungalowsiedlung ergibt.

Leider ist dieser Schriftwechsel der Familie Schweitzer verlorengegangen. Die Bürgermeisterin bittet deshalb die Verwaltung, sich mit dem Landkreis in Verbindung zu setzen und diesen Sachverhalt zu klären. Gegebenenfalls müsste das Areal noch in den Bebauungsplan aufgenommen werden.



Herr Friedow schlägt deshalb vor, den Tagesordnungspunkt bis zur Klärung der noch offenen Fragen zu vertagen.



Es erfolgt die Abstimmung zur Vertagung: 4 Ja / 4 Nein

Der Tagesordnungspunkt wird somit vertagt.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen