Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Tauer beschließt den Erhalt von Grabmälern eingeebneter Grabstätten auf den Friedhöfen der Gemeinde Tauer durch Übertragung des Eigentums an den Grabmälern vom Nutzungsberechtigten an die Gemeinde Tauer.










Die Bürgermeisterin erläutert die Beschlussvorlage. Für sie bedeutet der Friedhof auch ein Stück Kultur, welches erhalten werden sollte.



Deshalb möchte sie, dass die Grabsteine auch nach der Liegezeit auf dem Friedhof stehen bleiben. Dazu müsste der Bürger das Eigentum an dem Grabstein aufgeben. Ab diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde dann verantwortlich für die Grabstätte.



Wenn ein Grabstein locker ist, soll er hingelegt werden, so dass für die Gemeinde auch keine weiteren Kosten entstehen.

Herr Geist bittet diesbezüglich abzuklären, ob diese Möglichkeit auch für den Bürger besteht, da der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden muss. Gegebenenfalls muss die Satzung diesbezüglich geändert werden.



Es kommt zur Beschlussfassung.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 10

Davon anwesend 8



Abstimmung 7 JA- Stimmen 0 NEIN Stimmen 1 Enthaltungen