Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:


Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Festsetzungen des Höchstbetrages eines Kassenkredites auf 142.000 EUR.




Frau Lichtblau erläutert, dass gemäß § 76 Abs. 2 BbgKV die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung durch Beschluss festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen kann, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Damit ist die Festsetzung des zulässigen Höchstbetrages nicht mehr an die Haushaltssatzung gebunden, sondern kann gesondert erfolgen. Sie hebt hervor, dass die Gemeinde im Bedarfsfall eine Änderung des Höchstbetrages beschließen kann, ohne das aufwändige Verfahren einer Nachtragshaushaltssatzung durchlaufen zu müssen. Der Beschluss gilt über das Haushaltsjahr fort, bis ein neuer Beschluss zum Höchstbetrag der Kassenkredite gefasst wird. Der Höchstbetrag der Kassenkredite unterliegt nicht mehr der Genehmigungspflicht. Der Beschluss über die Höhe des Kassenkredites ist der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. In der Diskussion erörtert Frau Lichtblau den Anwesenden, dass als Richtgröße für die Höchstgrenze die bisher geltende Genehmigungsgrenze von 1/6 herangezogen werden kann, wobei im doppischen Haushalt auf die Einzahlung aus der laufenden Verwaltungstätigkeit als Bezugsgröße abzustellen ist. Für das Haushaltsjahr 2012 betragen die geplanten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 853.900 EUR. Der Höchstbetrag eines aufzunehmenden Kassenkredites beträgt damit 142.000 EUR.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……8….

Davon anwesend …7…


Abstimmung …7…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen