Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:


Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt das mit dem Haushaltsplanentwurf erarbeitete Haushaltssicherungskonzept 2012.





Herr Gröschke informiert die Anwesenden, dass im Jahr 2012 in der Gemeinde Heinersbrück ein negativer Haushalt ausgewiesen wird. Kostenminimierung ist die Folge und macht daher ein Haushaltssicherungskonzept zwingend notwendig. Zur ausführlichen Erläuterung übergibt er das Wort an Frau Lichtblau.

Sie berichtet, dass der 1. Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Heinersbrück für das Haushaltsjahr 2012 ein strukturelles Haushaltsdefizit von 396,3 T€ und unter Berücksichtigung der Entnahme aus der vorhandenen Rücklage ein negatives ordentliches Jahresergebnis von 196,4 T€ ausweist. In § 63 Absätzen 4 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird vorgegeben, dass bei Nichterreichen des Haushaltsausgleichs ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist und die Maßnahmen darzustellen sind, durch die der im Ergebnishaushalt ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut wird. Sehr detailliert erläutert Frau Lichtbau die beigefügten Unterlagen zum Haushalt der Gemeinde Heinersbrück. Sie hebt hervor, dass mit den Konsolidierungsmaßnahmen gemäß beigefügtem Haushaltssicherungskonzept das Haushaltsdefizit für 2012 auf 353,8 T€ und das negative ordentliche Jahresergebnis auf 73,9 T€ reduziert werden. Für den mittelfristigen Finanzplanzeitraum bis 2015 kann das negative ordentliche Ergebnis um 231,4 T€ verbessert werden. Das Haushaltssicherungskonzept bedarf aber noch der Genehmigung der Kommunalaussicht des Landkreises Spree-Neiße.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …8…….

Davon anwesend …7…


Abstimmung …7…… JA- Stimmen ……0.. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen