Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Tauer beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den dazugehörenden Anlagen.














Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an Frau Lichtblau.

Die Kämmerin spricht über den Aufbau der Haushaltssatzung und erklärt, dass keine weiteren Änderungen eingearbeitet wurden. Lediglich im investiven Bereich sei entsprechend dem Wunsch der Gemeindevertretung der Kauf des Gastanks für die Sporthalle mit aufgenommen worden. Dafür seien jedoch Mittel zur Herstellung eines Urnengemeinschaftsgrabes entsprechend gekürzt worden.

Die Schlüsselzuweisungen seien etwas höher. Jedoch fällt nach dem Haushaltsentwurf des Landkreises die Kreisumlage auch höher aus, sodass sich beide Positionen gegenseitig aufheben würden.

Gegen den Entwurf des Kreishaushaltes hat das Amt Peitz jedoch Einspruch eingelegt. Diesbezüglich könnte sich eventuell noch etwas ändern.

Herr Friedow fragt, wann denn mit dem Nachtragshaushalt zu rechnen sei.

Frau Lichtblau erklärt, dass ein Nachtragshaushalt nicht zwingend notwendig sei.

Herr Wenke fragt, ob die Kosten für die Baumaßnahme Grundstück Nr. 115 schon feststehen würden. Herr Exler antwortet, dass die endgültigen Kosten noch nicht feststehen. Vorerst geht man von den geplanten Kosten von 30.000 Euro aus.

Herr Kurz lässt sich den Pkt.28 „Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken“ erläutern. 15.000 Euro sind vorerst pauschal eingeplant worden.

Die in der letzten Sitzung beschlossene Zuordnung des Grundstücks in Schönhöhe könnte entgegen den vorherigen Zusagen der BVVG doch zusätzliche Kosten verursachen. Dies muss durch die Sachbearbeiterin des Liegenschaftsamtes geprüft werden.

Herr Geist kann diesen Sachverhalt nicht nachvollziehen. In der letzten Sitzung sei der der Beschluss zur kostenlosen Übertragung gefasst worden und nun ist doch unklar, ob weitere Kosten entstehen. Frau Bensch soll bei der BVVG diesbezüglich nachfragen.



Danach kommt es zur Beschlussfassung.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 10

Davon anwesend: 8



Abstimmung 8 JA- Stimmen 0 NEIN Stimmen 0 Enthaltungen