Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss: Die Gemeindevertretung Drehnow beschließt, den Vertrag mit dem SV Eintracht Drehnow zur Nutzung des Sportlerheimes Drehnow dahingehend zu ändern, das die Gemeinde in der Regel in dem Zeitraum November bis März aufgrund der Schließung des Objektes auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes verzichtet. Der Saisonspielplan für die Nutzung des Objektes ist dem Amt vorzulegen.






Frau Lichtblau erläutert den Sachstand. Der Sportverein beantragte die Reduzierung des Nutzungsentgeltes, weil die Nutzung des Sportlerheimes Jahresübergreifend

etwa 5 Monate nicht erfolgt.

Es entsteht eine kontroverse Diskussion über den Zeitraum der Nichtnutzung des Objektes von November bis März. Da keine Klarheit erlangt wird soll der Sportverein den tatsächlichen Spielplan der Verwaltung vorlegen.

Frau Lichtblau stellt nochmals fest, dass das Objekt im Zeitraum vom 01. November bis zum 31. März geschlossen bleibt, sofern in dieser Zeit kein anderer Nutzer für das Objekt gefunden wird.

Herr Richter fragt in diesem Zusammenhang an, wie es mit der Beheizung des Objektes

in den Wintermonaten bestellt ist. Er weist darauf hin, dass die Bausubstanz leiden wird.

Die Festlegung dazu ist, dass die Heizung auf dem Minimalsten laufen soll. Frau Lichtblau stellt in diesem Zusammenhang klar, dass die Kosten nach einem Jahr betrachtet und ausgewertet werden.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …8…….

Davon anwesend …7…



Abstimmung ……7… JA- Stimmen …0….. NEIN Stimmen …0… Enthaltungen