Beschluss:






Herr Wenke stellt den Antrag, Herrn Hinkel von der Interessengemeinschaft Nordufer Großsee Rederecht zu erteilen, da er kein Einwohner der Gemeinde Tauer ist. Das Rederecht wird einstimmig erteilt.

Herr Hinkel erläutert nochmals den Sachverhalt. Er bittet die Gemeindevertretung bald über den Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu entscheiden, da allen Parteien an der Herstellung eines geordneten Zustandes gelegen ist. Auch der Landrat und die Untere Bauaufsicht teilen nach seiner Aussage diese Meinung.

Er macht weiter auf die persönlichen Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer aufmerksam und erklärt speziell seine Situation. Es geht lediglich um den Bestandsschutz für die bereits vorhandene Bebauung.

Herr Wenke weist in diesem Zusammenhang auf das Grundstück Schweizer hin. Seiner Meinung nach gibt es auch für dieses Areal keinen gültigen Bebauungsplan. Die Interessengemeinschaft sei bereit, soweit es möglich ist, dieses Grundstück in den neuen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit einzubinden und die Kosten dafür zu übernehmen.

Weiterhin berichtet er, dass er vom Liegenschaftsamt des Landkreises Spree-Neiße ein Schriftstück erhalten habe, mit der Information, dass sein Grundstück im Krägenweg geteilt wurde. Er kann nicht nachvollziehen, warum dies ohne seine Zustimmung erfolgen kann. Auch lag ihm keine diesbezügliche Information im Vorfeld vor.

Frau Kallauke erläutert dazu kurz den Sachverhalt.

Sie weist darauf hin, dass Herr Wenke zum ersten Vor-Ort Termin nicht anwesend war, obwohl er eine Einladung dazu erhalten hatte. Auch zu einem zweiten Termin zur Grenzsteinvermessung sei er nicht erschienen.

Nach Bundesgesetz ist seine Zustimmung zu einer solchen Grundstücksteilung nicht notwendig. Es entsteht ihm dadurch auch kein persönlicher Nachteil.



Herr Krautz, Einwohner der Gemeinde Tauer fragt, was gegen eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung zum Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes spricht? Er bittet die Gemeindevertreter, sich positiv zu einem solchen Antrag zu positionieren.

Frau Kallauke erklärt, dass das jeder Gemeindevertreter für sich entscheiden muss. Außerdem kann jeder betroffene Grundstückseigentümer auch eigenständig eine Baugenehmigung beantragen. Die Gemeinde sei nicht verpflichtet, einen Bebauungsplan aufzustellen.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen