Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Drachhausen empfiehlt, in der nächsten GV-Sitzung die Beschlüsse eines Haushaltssicherungskonzeptes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 zu fassen.


Auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfswerte (Stand 21.11.2011) ergeben sich folgende Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Protokoll.






Vor der 1. Lesung zum Haushalt 2012 erklärt Herr Woitow, in seinen 18 Dienstjahren als Bürgermeister kommt es jetzt zum ersten Mal zu einem negativen Ergebnis.

Frau Friedow bemerkt, die Planung 2012 weist einen Fehlbetrag von 104,5 T€ auf. Auch für die Folgejahre würde sich der Fehlbetrag fortsetzen. Sie begründet den Fehlbetrag mit sinkenden Zuweisungen und dass das Steueraufkommen der Gemeinde Teichland sinkt und dadurch die Gemeinden höhere Umlagen zahlen müssen. Ein unausgeglichener Haushalt verlangt ein Haushaltssicherungskonzept (HSK). Sollte kein ausgeglichener Haushalt für 2012 erreicht werden, muss in der nächsten GV-Sitzung ein HSK beschlossen werden.

Frau Friedow gibt den Hinweis, dass lt. aktuellem Entwurf des Kreishaushaltes für 2012 der Hebesatz der Kreisumlage von 48,81 % auf 49,35 % erhöht werden soll, demzufolge muss noch ein Mehraufwand von 3 ,1 T€ eingestellt werden.

Zur Haushaltskonsolidierung schlägt Frau Friedow vor, die Hebesätze der Grundsteuer A und B auf den Landesdurchschnittshebesatz anzuheben. Das würden Mehrerträge von 2,4 T€ bzw. 12,2 T€ pro Jahr bedeuten. Die im Entwurf eingestellten Personalkosten werden auf der Grundlage der diesjährigen Planerfüllung nochmals überrechnet, hier sind sicherlich noch Einsparungen möglich. Es sollten die freiwilligen Aufgaben überprüft werden und über angemessene Erhebungen von Entgelten für Sportstätten und Gemeindegebäude nachgedacht werden. Frau Friedow bemerkt, dass sich aufgrund der Beschlussfassung für die neuen Straßenleuchten das Haushaltsdefizit erhöht.

Herr Woitow kritisiert, dass die erbrachten Eigenleistungen der Gemeinde sich nicht im Haushaltsplan widerspiegeln. In Drachhausen werden im Verhältnis zu Peitz viele freiwilligen Leistungen erbracht, z.B. Durchführung des Weihnachtsmarktes.


Nach dem Prinzip der strengsten Sparsamkeit nehmen die Gemeindevertreter folgende Änderungen für den Haushaltsplan 2012 vor.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Hebesätze ab 2012 für die Grundsteuern A und B auf den Landesdurchschnittshebesatz anzuheben sind.

Grundsteuer A von 200 % auf 270 %

Grundsteuer B von 300 % auf 379 %


Abstimmung:

Ja 8

Nein 0

Enthaltung 1



Folgende Änderungen werden festgelegt:


S. 8 (blau) 52713000 ./.0,5 T€ (Seniorenbetreuung)

S. 18 (blau) 52410200 Reduzierung Bewirtschaftungskosten Sportlerheim

S. 18 (blau) 44230000 + 3,1 T€ (Ertrag aus Stromerzeugung ab 2013/Jahr)

S. 13 (blau) 41421000 + 0,6 T€ (Zuschuss)

S. 37 (blau) 53720000 + 3,1 T€ (Umlagen)

S. 35 (blau) 10 Erträge + 2,1 T€ (Mieten/Betriebskosten)

S. 21 (blau) 52213000 ./.5,0 T€ (Straßenunterhaltung pro Jahr)

S. 23 (blau) 52710100 + 1,3 T€ (Straßenbeleuchtung: Stromverbrauch)

S. 23 (blau) 52210100 + 1,6 T€ (Straßenbeleuchtung: Unterhaltung)

S. 16 (blau) 52111000 ./.2,5 T€ (Bauunterhalt: Personaltoilette Kita)

S. 9 (weiß) 78310000 ./.1,0 T€ (Öffentl. Grün: Erwerb BGA)

78320000 ./.0,5 T€ (Öffentl. Grün: Erwerb GWG)



Herr Exler verliest einen Antrag des Gemeindekirchenrates Peitz/Drachhausen auf Baubeihilfe für die Sanierung der Kirche in Drachhausen in Höhe von 5.000,00 €. Die Gemeindevertreter positionieren sich zum Antrag. Frau Friedow verweist auf die Hinweise der Kommunalaufsicht zum Nachtragshaushalt 2011, keine Verpflichtungen, die zu zusätzlichen freiwilligen Leistungen führen, einzugehen. Im Endergebnis wird folgender Beschluss gefasst.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt, für die Sanierung der Kirche in Drachhausen einen investiven Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren.


Abstimmung:

Ja 8

Nein 0

Enthaltung 1


Zum Abschluss erklärt Frau Friedow, dass sich aus der Haushaltsplanerfüllung 2011 Einsparungen ergeben werden, trotzdem wird ein Haushaltssicherungskonzept notwendig. Bis zur Genehmigung des HH-Planes und dem HSK durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße unterliegt die Gemeinde der vorläufigen Haushaltsführung, d.h. neue Maßnahmen können nicht begonnen werden.



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …10…….

Davon anwesend …9…


Abstimmung ……9… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen