Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0



Beschluss:Tei/BA/107/2011

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt, der Abweichung von der Gestaltungssatzung Maust betreffend § 3 Abs. 1 „Dächer“ bei dem geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Mauster Dorfstraße 22 in 03185 Teichland, OT Maust (Gemarkung Maust, Flur 2, Flurstück 28/2) das Einvernehmen zu erteilen.

Das Gebäude kann mit einem Satteldach, Dachneigung 25 ° errichtet werden.

Abstimmung:

Ja 8

Nein 0

Enthaltung 0






Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen