Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt, dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung 2.2 des Bebauungsplanes „Muskauer Straße – Peitzer Straße, 2. Änderung“ für die Errichtung des geplanten Nebengebäudes mit der Bruttogrundfläche von 130,07 m² auf den Flurstücken 170/26, 170/27 und 170/28, Flur 2, Gemarkung Neuendorf das Einvernehmen zu erteilen.

Damit ist die Errichtung des Nebengebäudes mit 130,07 m² Grundfläche außerhalb des Baufensters zulässig.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11

Davon anwesend: 9



Abstimmung 9 JA- Stimmen, 0 NEIN Stimmen, 0 Enthaltungen