Beschluss:








Frau Wunderlich erhält Rederecht.



Sie informiert die Ausschussmitglieder über das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen. Zum Bildungs- und Teilhabepaket haben die Abgeordneten ein Informationsblatt erhalten.



Die Abwicklung des Bildungs- und Teilhabepaketes betreffen das Amt und die Gemeinden unmittelbar und sie geben Anlass zu Bedenken. Da die eintägigen Schul- und Kitaausflüge und mehrtägigen Klassenfahrten sowie die Mittagverpflegung direkt über die Schulen und Einrichtungen beantragt werden, sind mit dem Amt und den Gemeinden Vereinbarungen abgeschlossen worden, die die Abrechnungsmodalitäten für diese Bereiche regeln sollen. Die Zuständigkeit ist damit auf die Kommunen verlagert worden.



Die ersten Probleme traten bereits bei den zuständigen Leistungsanbietern für den Bereich – Mittagsverpflegung – auf. So haben Essenanbieter / Essenhersteller die unsere Einrichtungen im Amtsgebiet mit Essen beliefern, die Vereinbarungen nicht unterschrieben. Demnach bleibt die Aufgabe der Abrechnung in der Verwaltung des Amtes Peitz. Weniger Missstände sind bei den Klassenfahrten und Ausflügen zu erwarten, da die Verwaltung die Prüfung und Abrechnung mit dem Jobcenter des Landkreises Spree-Neiße komplett übernommen hat.



Das Paket – Lernförderung – wird direkt von der Schule begleitet und abgerechnet. Dazu gab es speziell bei der Krabat-Grundschule bereits Vorgespräche mit Frau Kohn aus dem Haus der Generationen. Sie könnte auf kurzem Weg die Lernförderung anbieten. Damit ist ein Ansprechpartner vor Ort.



Die Praxis wird zeigen, ob die anfänglichen Probleme in Bezug auf die Abrechnung und Prüfung der einzelnen Bereiche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket begründet sind. In der Sitzung im neuen Schuljahr werden dazu aktuelle Informationen abgegeben.



Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen