Beschluss:








Herr Krautz und Frau Hölzner erhalten Rederecht.



Beim Arbeitsbesuch des Landrates am 13.04.2011 ist der Punkt der Schülerbeförderung besprochen worden. Vorausgegangen war ein Schreiben der Amtsdirektorin an den Landrat. In dem Schreiben hat das Amt Peitz Bezug auf die Schülerbeförderung der Kinder aus Teichland genommen. Mit der Bildung des Schulbezirkes im Amt Peitz werden die Kinder aus Teichland in der Krabat-Grundschule beschult.



Mit der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Spree-Neiße sind die Kosten der Schülerbeförderung geregelt. Die Kosten für die zusätzliche Beförderung der Kinder aus Teichland mittels eines beauftragten Shuttleservice werden vom Landkreis Spree-Neiße nicht übernommen.



In diesem Zusammenhang prüfte der FB des Landkreises Spree-Neiße aber den Sachverhalt und sichert im Ergebnis dessen im neuen Schuljahr 2011/2012 die satzungsgemäße Beförderung der Kinder aus dem Gemeindegebiet Teichland durch den Landkreis Spree-Neiße über den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) zu. Den Ausschussmitgliedern liegt ein Entwurf des Fahrplanes vom Cottbusverkehr ab dem neuen Schuljahr vor.



Folgende Probleme werden zu diesem Punkt angesprochen.



  1. Der Entwurf liegt nicht im Interesse der Kinder, Anfangszeit der Beförderung bereits 6:15 Uhr

  2. Essenversorgung der Kinder kann nicht sichergestellt werden, wenn am Nachmittag die Einrichtung (Hort) erreicht wird, ist es bereits 13:30 Uhr

  3. Beachtung Unterrichtszeiten







Herr Geissler

Er ist der Meinung, dass die Eltern auch bereit wären, einen Teil der Kosten für den Shuttleservice zu übernehmen. Trotzdem muss gesagt werden, dass die Gleichstellung aller Kinder nicht gegeben ist. Er kann den Lösungsvorschlag nicht akzeptieren.



Des Weiteren merkt er an, dass schlussendlich das zuständige Schulamt entscheidet, an welcher Schule die Kinder beschult werden. Er sieht auch in Zukunft die Zerstreuung der Kinder als Problem an. Es wird auch seitens des Schulamtes keinerlei Bezug auf die Situation genommen. Das Amt Peitz sollte mit der Antwort nicht zufrieden sein.



Frau Hölzner

Sie ist der Meinung, dass sich der Landkreis Spree-Neiße mit dem Angebot erst einmal an die satzungsmäßige Beförderung gehalten hat. Der verantwortliche FB bietet mit dem Entwurf eine Lösung an. Der Ausschuss muss sich nun mit dem Angebot auseinandersetzen und darüber diskutieren.



Herr Heindorf

Er ist der Auffassung, dass die Kosten eine untergeordnete Rolle spielen sollten. Es geht hier um die Kinder. Das ist ein sehr sensibles Thema.



In der weiteren Diskussion sprechen die Ausschussmitglieder auch die Unterrichtszeiten an der Krabat-Grundschule an. Dazu kann gesagt werden, dass man die Unterrichtszeiten an die Fahrzeiten des ÖPNV angepasst hat. Hier hat die Schulleitung alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Die Schule beantragt in jedem Schuljahr eine Sondergenehmigung zum Beginn ihres Unterrichtes um 7:20 Uhr. Im Schulgesetz wird der Beginn des Unterrichtes auf 7:30 Uhr gesetzlich festgelegt. Damit geht die Schule immer einen Kompromiss ein.



Im Anschluss an die Diskussion werden folgende Festlegungen getroffen.



  1. Das Amt Peitz wird mit einem Schreiben an den Landrat auf die E-Mail des FB reagieren.

  2. Zeitgleich erfolgt die Information an Herr Dr. Andreas



In dem Schreiben wird Bezug auf das Schulgesetz genommen. Gleichzeitig sollte auf die Kompromisslösung gegenüber dem ÖPNV hingewiesen werden.



Zusätzlich werden die Eltern mittels eines Schreibens angesprochen, ob sie sich teilweise an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligen würden. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, dass die Abgeordneten Herr Chrobot und Herr Fillmer mit dieser Problematik an den Kreistag herantreten. Die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises sollte einer Prüfung und Öffnung unterzogen werden. Das Konzept muss neu überdacht werden.



Zur abschließenden Prüfung wird die Schulleitung gebeten, die alten Abfahrzeiten des ÖPNV, die Unterrichtszeiten und die Kinderzahlen zuzuarbeiten.



Herr Fries ist der Auffassung, dass auch im Amtsausschuss über die Ordnung der Schulbezirke diskutiert werden muss.



Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.














Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen