Beschluss:








Herr Krautz erhält Rederecht.



Er bezieht sich auf die 1. Krisensitzung am 25.01.2011, in der sich die Partner mit der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen an der Oberschule Peitzer Land auseinandersetzten. Man hebt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der Maßnahmen hervor.



Dabei wurden die konzeptionellen Arbeitsschwerpunkte, die kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden sollten, besprochen. Vorrang haben die organisatorischen Maßnahmen, die kostengünstig und effektiv durchzuführen sind. In der Beratung wurde weiterhin festgelegt, dass Angebote einzuholen sind für



  1. Personenbezogene Pieper

  2. Beschichtung der Fenster in der unteren Etage

  3. Verschließsystem an den Klassentüren in der unteren Etage



Angebote zu 1. und 2. liegen vor.



Herr Krautz erläutert kurz die bereits eingegangenen Angebote. Die Kosten belaufen sich für Pos. 1 auf 31.000 € (Brutto) und für Pos. 2. auf 5.300 € (Brutto). Damit sind die veranschlagten Kosten von 5.000 € im Haushalt 2011 für die organisatorischen Präventionsmaßnahmen bereits überschritten. Es wird festgelegt, dass weitere vergleichbare Kostenangebote einzuholen sind.



Herr Bieder verweist auf eine Firma, die Einbruchmeldeanlagen einbaut. Des Weiteren merkt er an, dass man mit Firmen sprechen sollte, die im Alarm- und Meldeanlagenbau Erfahrungen haben. Dabei ist es sinnvoll, einen Vor-Ort-Termin durchzuführen, um die Gegebenheiten an der Oberschule kennenzulernen.



In der weiteren Diskussion heben die Ausschussmitglieder hervor, dass die Präventionsmaßnahmen mit Pos. 1 bis 3 den Kostenrahmen übersteigen. Es sollten nur die Maßnahmen umgesetzt werden, die wirklich notwendig sind.



Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, die Angebote nochmals zu prüfen. Bestimmte Positionen könnten reduziert werden, wie z. B. der Sichtschutz/Beschichtung an den Fenstern. Es müssen nicht alle Räume der unteren Etage mit Sichtschutz an den Fenstern versehen werden. Damit kann man bereits eine Reduzierung der Kosten erreichen.



Mithin wird festgelegt, dass unter o. g. Beachtung die Maßnahme zu Pos. 2 durchzuführen ist, wobei zwei weitere vergleichbare Angebote einzuholen sind.



Weiterhin legen die Ausschussmitglieder fest, dass ein Raumnutzungskonzept vom Amt Peitz vorzulegen ist. In dem Konzept ist eindeutig zu definieren, welche Räume die Schule nutzen darf. Dazu ist zu prüfen, ob es bestimmte Vorgaben seitens des Schulamtes gibt. Diese Vorgaben sind zu berücksichtigen.



Zur nächsten Sitzung, die im 1. Halbjahr des neuen Schuljahres geplant ist, wird dazu nochmals Stellung bezogen.



Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……



Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen