Beschluss:




Kulturförderung

Frau Wunderlich erläutert, dass Vereine der Stadt Peitz laut Richtlinie der Stadt Peitz über die Förderung von kulturellen Maßnahmen der Stadt Peitz Zuwendungen beantragen können. Die Zuwendungen erfolgen im Rahmen der jährlich im Haushalt der Stadt Peitz zur Verfügung gestellten Mittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Den Antragstellern wurde bis 31.03.2011 die Möglichkeit eingeräumt, Ihre bereits gestellten Anträge für das Jahr 2011 gemäß der neuen Richtlinie zu überarbeiten.

Die Mittelplanung für den Haushalt 2011 ist abgeschlossen. Für das Haushaltsjahr 2011 besteht ein Zuwendungsbedarf in Höhe 3.200,00 €. In der Kostenstelle 28401.2001.523182200 (Budget 2203) stehen 3.000,00 € für die Vereinsförderung zur Verfügung. Um den zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von 200,00 € zu decken, schlägt das Fachamt vor, den Mehrbedarf über die Kostenstelle 42101.2000 (Sportförderung der Stadt Peitz) zu finanzieren. In der Kostenstelle stehen noch 300,00 € zur Verfügung. Insgesamt haben 9 Vereine einen Antrag auf Zuwendung gestellt.

Herr Peuker erkundigt sich, warum das Evangelische Pfarramt zweimal einen Zuschuss erhalten soll. Frau Wunderlich erklärt, dass das Evangelische Pfarramt den Zuschuss für zwei Veranstaltungen beantragt hat. Weiterhin erklärt sie, dass für jede kulturelle Veranstaltung Zuschüsse beantragt werden können. Hierzu erfolgt eine Diskussion.

Sportförderung


Frau Wunderlich erklärt, dass Sportvereine der Stadt Peitz laut Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen an Sportvereine und andere Vereine mit sportlichen Charakter unterstützt werden können. Entsprechend der Richtlinie vom 01.01.2011 haben die Vereine die Möglichkeit, jährliche Beihilfen zu beantragen. Den Antragstellern wurde bis zum 31.03.2011 die Möglichkeit eingeräumt, Ihre bereits gestellten Anträge für das Jahr 2011 gemäß der neuen Richtlinie zu überarbeiten.

Die Mittelplanung für den Haushalt 2011 ist abgeschlossen. Für den Haushalt 2011 der Stadt Peitz besteht geprüfter Zuschussbedarf in Höhe 3.700,00 €. Die Beihilfe der Stadt Peitz an Sportvereine und Vereine mit sportlichem Charakter wird mit 4.000,00 € über die Kostenstelle 42101.2000.53182400 (Budget 2208) gewährt. Insgesamt haben 10 Vereine einen Antrag auf Förderung gestellt.


Es erfolgt eine Diskussion über die Mittelplanung.

Herr Schonnop ist der Meinung, dass nur das Geld ausgegeben werden kann, welches auch geplant wurde.

Herr Peuker spricht nochmals die zweifache Beantragung des Evangelischen Pfarramts an und schlägt vor, die Anträge zu kürzen, sodass es keinen zusätzliche Mittelbedarf von 200 € ergeben würde. Hierzu erfolgt eine Diskussion.

Die fehlenden Mittel sollen aus der Kostenstelle Sportförderung entnommen werden. Zukünftig soll darauf geachtet werden, dass kein Mehrbedarf entsteht.

Aufgrund seiner aktiven Mitarbeit im Peitzer Männerchor stimmt Herr Chrobot nicht ab.


Abstimmung

Ja 3

Nein 0

Enthaltung 0



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen