Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück billigt den Vorentwurf des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo mit dem Teilplan der Gemeinde Heinersbrück/Móst mit seiner Begründung in der Fassung vom Februar 2024 mit folgenden Hinweisen:

 

Der Vorentwurf mit Begründung ist zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die betroffenen Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung zu unterrichten.

 


Herrn Opitz und Herrn Dix vom Planungsbüro kollektiv-stadtsucht GmbH wird das Rederecht erteilt. Sie stellen den Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) des Amtes vor. Es folgt eine Präsentation über das Verfahren, den Teilplan für die Gemeinde Heinersbrück, sowie das weitere Vorgehen im Prozedere.

 

Herr Mortak erkundigt sich, ob es sich um einen Vorentwurf handelt und dies somit noch nicht rechtlich bindend ist? Herr Opitz bejaht dies und teilt mit, dass es schätzungsweise Ende 2025 zur Satzung kommt.

Große Abweichungen vom derzeitigen Stand gibt es in dem Vorentwurf nicht, so Herr Mortak. Herr Dix erklärt, dass es sich hier um eine Ansammlung des derzeitigen, zur Verfügung stehenden und ergänzend potenziellen Standes handelt.

 

In Betrachtung des Bevölkerungsstandes in der Gemeinde und Zuzug neuer Einwohner, ist es infrastrukturell nicht sinnvoll neue Wohngebiete zu schaffen und eher die vorhandene Struktur wertschätzend zu erhalten, so Herr Opitz. Frau Donath erklärt, um neue Gebiete erschließen zu können, müsste die Gemeinde selbst investieren, was nach derzeitiger Situation kaum möglich ist, sie daher gezwungen wäre nach Investoren zu suchen. Dann kann ein Fortschreiben des FNP im Außenbereich getätigt werden. Aufgrund des jetzigen Zustandes der Gemeinde, können aktuell 200 Einwohner im Innenbereich aufgenommen werden.

Es wird sich von Herrn Mortak nach den drei belasteten Gebieten erkundigt. Er fragt wie stark diese belastet sind. Darauf antwortet Herr Dix, dass es sich um alle erfassten Flächen handelt und keine Unterkategorisierung erfolgte. Somit ist vorerst nicht ersichtlich ob (sanierte) Altlasten oder Verdachtsflächen dargestellt sind.  

  

Da der FNP viele Restflächen des Tagebaus beinhaltet, bittet Herr Nagora um Auskunft, inwieweit die LEAG dort noch Bebauungen vornehmen kann. Frau Donath erläutert, dass in dem FNP der Abrissbetriebsplan übernommen wurde und die Sicherheitslinie mit enthalten ist. Somit ist alles was im Betriebsplan festgelegt wurde bindend und an vorderster Stelle steht die Renaturierung.

 

Herr Nattke möchte sich vergewissern, ob die Einmündung der Malxe tatsächlich in den Heinersbrücker See erfolgt, obwohl sich die Gemeinde dagegen ausgesprochen hat.

Er stellt auch fest, dass der FNP belastete Stellen ausweist mit dem anliegenden Tourismusgebiet. In seinen Augen beißt sich dieses Vorgehen. Da dort aber noch keine Rekultivierung erfolgte ist das vorerst ein Nutzungskonflikt.

Weitere potenzielle Bauflächen wurden kurz besprochen, welche jedoch abgewiesen wurden aufgrund von Gewerbe, Ackerflächen oder der vorhandenen Sicherheitslinie.

 

Der FNP liegt an den Sprechstunden im Bürgermeisterbüro aus, so Herr Nattke.

 

Die Beschlussvorlage wird von Herrn Nattke verlesen und es folgt die Abstimmung.

 

Nach der Abstimmung bedanken sich Herr Opitz und Herr Dix und verlassen die Sitzung. 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …7…….

Davon anwesend …6…

 

Abstimmung  …6……  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen