Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Drachhausen billigt den Vorentwurf mit der Begründung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans mit dem Teilplan der Gemeinde Drachhausen in der Fassung vom Februar 2024.

Der Vorentwurf mit Begründung ist zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die betroffenen Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung zu unterrichten.


Vorab wird gefragt, ob für eigene Zwecke des Planungsbüros kollektiv-stadtsucht GmbH Fotos gemacht werden können. Keiner sprach dagegen. Herr Opitz und Herr Dix vom Planungsbüro kollektiv-stadtsucht GmbH stellen den gemeinsamen Flächennutzungsplan mit dem dazugehörigen Teilplan der Gemeinde Drachhausen vor.

Frau Donath erläutert zusätzlich, dass im Zusammenhang mit den kommenden Projekten die E-Mail-Adressen der Gemeindevertretung benötigt werden, da sonst der Datenaustausch der vollständigen Pläne mit Begründung und Fachbeiträgen nicht vollständig erfolgen kann.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …11…….

Davon anwesend …10…

Abstimmung  ……10…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen