Sitzung: 15.02.2024 Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: Dra/BA/138/2024
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Drachhausen billigt den Vorentwurf mit der
Begründung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans mit dem Teilplan der Gemeinde
Drachhausen in der Fassung vom Februar 2024.
Der Vorentwurf mit
Begründung ist zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie
die betroffenen Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung zu
unterrichten.
Vorab
wird gefragt, ob für eigene Zwecke des Planungsbüros kollektiv-stadtsucht GmbH
Fotos gemacht werden können. Keiner sprach dagegen. Herr Opitz und Herr Dix vom
Planungsbüro kollektiv-stadtsucht GmbH stellen den gemeinsamen
Flächennutzungsplan mit dem dazugehörigen Teilplan der Gemeinde Drachhausen
vor.
Frau
Donath erläutert zusätzlich, dass im Zusammenhang mit den kommenden Projekten
die E-Mail-Adressen der Gemeindevertretung benötigt werden, da sonst der
Datenaustausch der vollständigen Pläne mit Begründung und Fachbeiträgen nicht
vollständig erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …11…….
Davon anwesend …10…
Abstimmung ……10… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen