Sitzung: 14.02.2024 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: SP/BAD/377/2024
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo folgen dem Antrag der
Fraktionen nicht und beschließen den Alternativvorschlag, welcher wie folgt
lautet:
Die derzeit gültige
Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo hat weiterhin Bestandskraft. Die
Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo wird nach der Kommunalwahl neu aufgesetzt.
Ab sofort ist die
ständige Teilnahme des ehrenamtlichen Bürgermeisters bei weitreichenden
personalrechtlichen Entscheidungen gesetzt. Dies bedeutet beim
Einstellungsverfahren, dass ab dem Auswahlverfahren und Ladung der Bewerber der
ehrenamtliche Bürgermeister geladen wird und die Gremien darüber unterrichten
wird.
Dies wiederum wird
als Protokollfestlegung im Personalamt hinterlegt, sodass jederzeit die
Einhaltung und Beteiligung aller gewahrt wird.
Herr
Minetzke nimmt wieder an der Sitzung teil. Fortan sind 15 Mitglieder anwesend.
Herr
Chrobot berichtet über seinen eingereichten Antrag und bittet die Fraktionen,
hierzu Stellung zu nehmen.
Herr
Bothe gibt zu bedenken, dass die Bürokratie möglichst gering zu halten, sein
sollte.
Herr
Krakow lässt zu beiden Varianten abstimmen.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Pincjo beschließen
die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo wie folgt:
(4)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo entscheidet gemäß § 62
Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf auf Vorschlag der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors über
die Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten in der Stadt Peitz/Picnjo.
In die Vorbereitung des Vorschlages der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors ist
der Bürgermeister der Stadt im Vorfeld mit einzubeziehen.
Die
Amtsverwaltung wird beauftragt, den beigefügten Entwurf zur Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo bei der nächsten Sitzung als Beschluss
einzuarbeiten.
Abstimmung
Ja 1
Nein 11
Enthaltung 3
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo folgt dem
Antrag der Fraktionen nicht und beschließt den Alternativvorschlag,
welcher wie folgt lautet:
Die
derzeit gültige Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo hat weiterhin
Bestandskraft. Die Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo wird nach der
Kommunalwahl neu aufgesetzt.
Ab
sofort ist die ständige Teilnahme des ehrenamtlichen Bürgermeisters bei
weitreichenden personalrechtlichen Entscheidungen gesetzt.
Dies bedeutet beim Einstellungsverfahren, dass ab dem Auswahlverfahren
und Ladung der Bewerber der ehrenamtliche Bürgermeister geladen wird und die
Gremien darüber unterrichtet werden.
Dies
wiederum wird als Protokollfestlegung im Personalamt hinterlegt, so dass
jederzeit die Einhaltung und Beteiligung aller gewahrt wird.
Abstimmung
Ja 11
Nein 1
Enthaltung 3
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …17…….
Davon anwesend …15…
Abstimmung …11…… JA- Stimmen …1….. NEIN-Stimmen …3… Enthaltungen