Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo folgen dem Antrag der Fraktionen nicht und beschließen den Alternativvorschlag, welcher wie folgt lautet:

Die derzeit gültige Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo hat weiterhin Bestandskraft. Die Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo wird nach der Kommunalwahl neu aufgesetzt.

Ab sofort ist die ständige Teilnahme des ehrenamtlichen Bürgermeisters bei weitreichenden personalrechtlichen Entscheidungen gesetzt. Dies bedeutet beim Einstellungsverfahren, dass ab dem Auswahlverfahren und Ladung der Bewerber der ehrenamtliche Bürgermeister geladen wird und die Gremien darüber unterrichten wird.

Dies wiederum wird als Protokollfestlegung im Personalamt hinterlegt, sodass jederzeit die Einhaltung und Beteiligung aller gewahrt wird.

 

 


 

Herr Minetzke nimmt wieder an der Sitzung teil. Fortan sind 15 Mitglieder anwesend.

 

Herr Chrobot berichtet über seinen eingereichten Antrag und bittet die Fraktionen, hierzu Stellung zu nehmen.

Herr Bothe gibt zu bedenken, dass die Bürokratie möglichst gering zu halten, sein sollte.

 

Herr Krakow lässt zu beiden Varianten abstimmen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Pincjo beschließen die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo wie folgt:

 

(4) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo entscheidet gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf auf Vorschlag der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors über die Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten in der Stadt Peitz/Picnjo. In die Vorbereitung des Vorschlages der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors ist der Bürgermeister der Stadt im Vorfeld mit einzubeziehen.

 

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den beigefügten Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo bei der nächsten Sitzung als Beschluss einzuarbeiten.

 

Abstimmung

Ja 1

Nein 11

Enthaltung 3

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo folgt dem Antrag der Fraktionen nicht und beschließt den Alternativvorschlag, welcher wie folgt lautet:

 

Die derzeit gültige Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo hat weiterhin Bestandskraft. Die Hauptsatzung der Stadt Peitz/Picnjo wird nach der Kommunalwahl neu aufgesetzt.

 

Ab sofort ist die ständige Teilnahme des ehrenamtlichen Bürgermeisters bei weitreichenden personalrechtlichen Entscheidungen gesetzt. Dies bedeutet beim Einstellungsverfahren, dass ab dem Auswahlverfahren und Ladung der Bewerber der ehrenamtliche Bürgermeister geladen wird und die Gremien darüber unterrichtet werden.

 

Dies wiederum wird als Protokollfestlegung im Personalamt hinterlegt, so dass jederzeit die Einhaltung und Beteiligung aller gewahrt wird.

 

Abstimmung

Ja 11

Nein 1

Enthaltung 3

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …15…

 

Abstimmung  …11……  JA- Stimmen   …1…..  NEIN-Stimmen    …3… Enthaltungen