Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde billigt den Vorentwurf des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Peitz sowie den Teilplan der Gemeinde Jänschwalde mit seiner Begründung in der Fassung vom Januar 2024.

Der Vorentwurf mit Begründung ist zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die betroffenen Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung zu unterrichten.

 

 

 


 

Vorab wird gefragt, ob für eigene Zwecke des Planungsbüros kollektiv-stadtsucht GmbH Fotos gemacht werden können. Keiner sprach dagegen. Herr Opitz und Herr Dix vom Planungsbüro kollektiv-stadtsucht GmbH stellen den gemeinsamen Flächennutzungsplan mit den dazugehörigen Plänen vor.

 

Frau Donath erläutert zusätzlich, dass im Zusammenhang mit den kommenden Projekten die E-Mail-Adressen der Gemeindevertretung zwingend notwendig sind, da sonst der Datenaustausch der ganzen Pläne und Zeichnungen nicht möglich wäre.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……12….

Davon anwesend …10…

 

Abstimmung  ……10…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen