Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde beschließt, den Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde an Windenergieanlagen (Neuanlagen) für das geplante Projekt "Windpark Forst-Briesnig II" anzunehmen mit folgenden Änderungen:

-     Fassung § 1 Abs. 3: „Sind mehrere Gemeinden im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 und 5 EEG 2023 betroffen, erfolgt die Aufteilung der Zuwendung nach Absatz 1 auf die betroffenen Gemeinden gemäß § 6 Abs. 2 Satz 5 bis 7 EEG 2023. Demnach ist bei mehreren betroffenen Gemeinden der Betrag von 0,2 ct/kWh auf die jeweiligen Gemeinden anhand des Anteils ihres jeweiligen Gebiets an der Fläche des Umkreises im Bundesgebiet von 2.500 m Luftlinie um die Turmmitte der jeweiligen WEA aufzuteilen."

-     Korrektur § 5 Abs. 1: „Die Zahlung der Beträge nach § 1 dieses Vertrags [...]".

-     Änderung § 7 Abs. 2: „Die Laufzeit beträgt 20 Jahre. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag einmalig um weitere fünf Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird."

-     Ergänzung § 7 Abs. 4: „oder (f) ein Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der WEA abgelaufen ist und sich die Zahlung des Betreibers nach § 1 i. V. m. § 2 dieses Vertrags so gravierend auf die Erlöslage der WEA auswirkt, dass eine solche Zahlung dem Betreiber nicht mehr wirtschaftlich zumutbar ist."

-     Der Betreiber verpflichtet sich, sämtliche Pflichten und Bindungen aus diesem Vertrag, seinem jeweiligen Rechtsnachfolger aufzuerlegen und diesen entsprechend zu verpflichten. Der Betreiber haftet neben seinem Rechtsnachfolger weiter, sofern dieser in diesem Vertrag begründeten Pflichten nicht übernommen hat.

 


 

Frau Donath weist Herrn Badtke darauf hin, dass in der Sachdarstellung statt Jänschwalde, Heinersbrück aufgeführt ist. Dies wird geändert. Sie erklärt kurz das Projekt und erläutert die Vertragsänderungen. Hier wurde der Vertrag dahingehend angepasst, wenn es einen Betreiberwechsel geben sollte, er die bereits Vereinbarten Vertragsbestandteile übernimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……12….

Davon anwesend …10…

 

Abstimmung  .10…  JA- Stimmen   …0..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen