Sitzung: 08.02.2024 Gemeindevertretung Jänschwalde/Janšojce
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: Jae/BA/200/2024
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Jänschwalde beschließt, den Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde
an Windenergieanlagen (Neuanlagen) für das geplante Projekt "Windpark
Forst-Briesnig II" anzunehmen mit folgenden Änderungen:
- Fassung § 1 Abs. 3: „Sind
mehrere Gemeinden im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 und 5 EEG 2023 betroffen,
erfolgt die Aufteilung der Zuwendung nach Absatz 1 auf die betroffenen
Gemeinden gemäß § 6 Abs. 2 Satz 5 bis 7 EEG 2023. Demnach ist bei mehreren
betroffenen Gemeinden der Betrag von 0,2 ct/kWh auf die jeweiligen Gemeinden
anhand des Anteils ihres jeweiligen Gebiets an der Fläche des Umkreises im
Bundesgebiet von 2.500 m Luftlinie um die Turmmitte der jeweiligen WEA
aufzuteilen."
- Korrektur § 5 Abs. 1: „Die
Zahlung der Beträge nach § 1 dieses Vertrags [...]".
- Änderung § 7 Abs. 2: „Die
Laufzeit beträgt 20 Jahre. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der
Vertrag einmalig um weitere fünf Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von drei
Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird."
- Ergänzung
§ 7 Abs. 4: „oder (f) ein Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der WEA
abgelaufen ist und sich die Zahlung des Betreibers nach § 1 i. V. m. § 2 dieses
Vertrags so gravierend auf die Erlöslage der WEA auswirkt, dass eine solche
Zahlung dem Betreiber nicht mehr wirtschaftlich zumutbar ist."
- Der Betreiber
verpflichtet sich, sämtliche Pflichten und Bindungen aus diesem Vertrag, seinem
jeweiligen Rechtsnachfolger aufzuerlegen und diesen entsprechend zu
verpflichten. Der Betreiber haftet neben seinem Rechtsnachfolger weiter, sofern
dieser in diesem Vertrag begründeten Pflichten nicht übernommen hat.
Frau Donath weist Herrn Badtke darauf hin, dass in der Sachdarstellung statt Jänschwalde, Heinersbrück aufgeführt ist. Dies wird geändert. Sie erklärt kurz das Projekt und erläutert die Vertragsänderungen. Hier wurde der Vertrag dahingehend angepasst, wenn es einen Betreiberwechsel geben sollte, er die bereits Vereinbarten Vertragsbestandteile übernimmt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……12….
Davon anwesend …10…
Abstimmung .10… JA- Stimmen …0.. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen