Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz billigt den Vorentwurf mit der Begründung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans mit dem Teilplan der Stadt Peitz in der Fassung vom Februar 2024.

Der Vorentwurf mit Begründung ist zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die betroffenen Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung zu unterrichten.

 

 

 


 

Herr Bothe und Frau Leschniewski nehmen an der Sitzung teil. Fortan sind 15 Mitglieder anwesend.

 

Herr Krakow bittet um das Rederecht für Herrn Opitz und Herrn Dix vom Planungsbüro kollektiv-stadtsucht GmbH. Dem wird zugestimmt.

 

Herr Opitz und Herr Dix stellen den gemeinsamen Flächennutzungsplan mit dem dazugehörigen Teilplan der Stadt Peitz vor.

 

Herr Fillmer fragt nach, ob die Flächen entlang der Kraftwerkstraße auch bebaut werden könnten. Seiner Meinung nach müssten hierfür nur die Gräben aktiviert werden.

 

Die Flächen wurden in die Prüfung mit einbezogen. Aufgrund des hohen Wasserstandes bei Regen ist eine Wohnbebauung auf diesen Flächen nicht möglich.

Die Flächen sollen daher viel mehr als Ausgleichsflächen genutzt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …15…

 

Abstimmung  …15……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen