Beschluss:

 

 


Einwendung zu TOP 11:

Der Wortlaut ist wie folgt:

Nach der Vorstellung von TOP 11 entsteht eine Diskussion über die Hauptstraße in Heinersbrück/Móst. Es besteht eine Lärmbelästigung durch den Straßenbelag mit Pflastersteinen. Die Information über die durchgeführte Verkehrsmessung durch den Landkreis (Verkehrsdichte, Frequenz, Geschwindigkeit) soll durch Herrn Exler erfolgen. Daraus könnte eine Aufnahme der Hauptstraße in die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh folgen. Nach der Auswertung soll die Hauptstraße in die Prioritätenliste aufgenommen werden.

Bieter Nr. 3: DEGAT Planungsgesellschaft mbH, Cottbus, Neustädter Platz.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen