Beschluss:

 

 


 

Am 15.11.2023 erfolgte die Anhörung nach § 28 Abs. 2 BbgBKG zur Bestellung der neuen Amtswehrführung. Diese war erforderlich, weil der vorherige Stelleninhaber verstorben ist, so Frau Mucha.

 

Kamerad Mirko Schneider wurde als Amtswehrführer und der Kamerad Philipp Meißner als stellvertretender Amtswehrführer vorgeschlagen. Der Kreisbrandmeister stellte nach Anhörung sein Benehmen zur Bestellung der neuen Amtswehrführung her.

 

Beide Kameraden sind anwesend und werden feierlich durch die amtierende Amtsdirektorin und den Amtsausschussvorsitzenden bestellt. Die Kameraden verlassen nach den Glückwünschen den Sitzungsraum.

 

Abschließend hätte sich die Mehrheit der Mitglieder gewünscht, dass sich die bestellten Kameraden nochmals persönlich vorstellen.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen