Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Auf der Grundlage des § 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, i. V. m. § 28 der BbgKVerf in der Fassung vom 18. 12. 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl. I/22 [Nr. 18]), beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde/Janšojce auf ihrer Sitzung am 23.11.2023 wie folgt:

1.              Der Bebauungsplan (B-Plan) mit der Bezeichnung „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ in der Fassung vom April 2022 (rechtsverbindlich seit dem 25.05.2022) soll für das in der Anlage dargestellte Gebiet geändert werden.

2.              Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB abgeschlossen. Darin soll die Lieferung sämtlicher erforderlicher Unterlagen, die im Verfahren zur Änderung des B-Planes erforderlich werden, sowie die vollständige Übernahme der Planungskosten vereinbart werden.

Dieser Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzugeben.

 

*Es waren nach § 22 BbgKVerf keine Mitglieder der Gemeindevertreterversammlung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Ausschluss wegen Befangenheit
Option 2

 

 


Herr Badtke weist auf die ausführliche Sachdarstellung der Investoren und dem Bauamt aus der letzten Sitzung hin und fragt das Gremium, ob Unklarheiten zum Bebauungsplan vorhanden sind. Da dies nicht der Fall ist verliest der Vorsitzende den Beschlussvorschlag.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:  12

Davon anwesend 10

 

Abstimmung  9  JA- Stimmen    1  NEIN-Stimme    0 Enthaltungen