Sitzung: 23.11.2023 Gemeindevertretung Jänschwalde/Janšojce
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: Jae/BAD/193/2023
Beschluss:
Auf der Grundlage des § 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist,
i. V. m. § 28 der BbgKVerf in der Fassung vom 18. 12. 2007
(GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
30. Juni 2022 (GVBl. I/22 [Nr. 18]), beschließt die Gemeindevertretung der
Gemeinde Jänschwalde/Janšojce auf ihrer Sitzung am 23.11.2023 wie folgt:
1.
Der
Bebauungsplan (B-Plan) mit der Bezeichnung „Industrie- und Gewerbepark
Jänschwalde“ in der Fassung vom April 2022 (rechtsverbindlich seit dem
25.05.2022) soll für das in der Anlage dargestellte Gebiet geändert werden.
2.
Mit
dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB
abgeschlossen. Darin soll die Lieferung sämtlicher erforderlicher Unterlagen,
die im Verfahren zur Änderung des B-Planes erforderlich werden, sowie die
vollständige Übernahme der Planungskosten vereinbart werden.
Dieser
Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzugeben.
*Es waren nach § 22 BbgKVerf keine
Mitglieder der Gemeindevertreterversammlung von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr Badtke weist
auf die ausführliche Sachdarstellung der Investoren und dem Bauamt aus der
letzten Sitzung hin und fragt das Gremium, ob Unklarheiten zum Bebauungsplan
vorhanden sind. Da dies nicht der Fall ist verliest der Vorsitzende den Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 12
Davon anwesend 10
Abstimmung 9 JA- Stimmen 1 NEIN-Stimme 0 Enthaltungen