Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

Die Vertreter der Stadt Peitz, der Gemeinde Jänschwalde und der Gemeinde Teichland im Amtsausschuss des Amtes Peitz/Amt Picnjo beschließen die Vergabe der Verpflegungsleistungen in der Kita „Sonnenschein“ Peitz des Amtes Peitz/Amt Picnjo an Bieter Nr. 2.

 

Bieter Nr. 2 erhält den Zuschlag.

VielfaltMenü GmbH aus Cottbus


 

Frau Wunderlich erhält Rederecht.

 

Die Vergabe der Verpflegungsleistungen fand europaweit statt. Sie geht näher auf das Vergabeverfahren ein und teilt mit, dass auf Grund der Leistungsbeschreibung und der Bewertungskriterien die Punktzahlen an die fünf Bieter verteilt wurden.  Der Preis sei mit 40 %, der Anfahrtsweg mit 50 % und die Anzahl der Menülinien mit 10 % in die Wertung eingeflossen. Es haben sich fünf Bieter an dem gesamten Ausschreibungsverfahren beteiligt, wobei vier Bieter ein Angebot für das LOS der Kita „Sonnenschein“ abgegeben haben.

 

Entsprechend der Auswertung ergibt sich die vorliegende Bieterreihenfolge, wobei Bieter Nr. 2 die höchste Punktzahl nach den Vergabekriterien erreicht hat.

 

Im Anschluss an die Ausführungen werden Fragen gestellt.

 

Herr Schulz hat erfahren, dass ein Bieter innerhalb des Vergabeverfahrens Werbematerial verteilte und detaillierte Fragen gestellt hat und aus diesem Grund eigentlich aus dem Verfahren auszuschließen gewesen wäre. Dazu kann gesagt werden, dass die Gründe nicht so gravierend gewesen sind, um den Bieter auszuschließen.

 

Herr Bothe möchte wissen, warum keine Portionspreise angegeben wurden. Er findet, dass man den Beschluss fassen würde, ohne zu wissen, wie sich die Preise verändert haben.

 

Frau Wunderlich stellt klar, dass mit dem heutigen Beschluss der Zuschlag an den Bieter mit der höchsten Punktzahl erteilt wird. Die Portionspreise werden in einer separaten Essengeldsatzung dargestellt, wobei diese in den Eltern- bzw. Trägeranteil aufgeteilt werden.

 

Es erfolgt eine kurze Diskussion zu den Portionspreisen und zu den festgelegten Bewertungskriterien. Nach Auffassung einiger Abgeordneten sind diese nicht ausreichend kommuniziert und dargestellt worden.

 

Anschließend wird der Beschluss zur Abstimmung gebracht.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   17

Davon anwesend 17

 

Abstimmung  17  JA- Stimmen   0  NEIN-Stimmen    0  Enthaltungen