Beschluss:

 

 


Herr Exler erklärt, dass das Bauamt in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und dem Kultur- und Tourismusamt einen Entwurf der Satzung angefertigt hat. Dieser Entwurf steht jetzt zur Diskussion. Herr Bubner hat vorab Anfragen an die Verwaltung gestellt, auf die Frau Borchert näher eingeht. Die angegebene Vorlaufzeit für die Anträge wurde für die einheitliche Fassung festgelegt. Der Unkostenbeitrag von 10 % ist ein Vorschlag seitens der Verwaltung, weil ein Aufwand bei jedem Antrag entsteht. Momentan sind für alle Nutzer die gleichen Gebühren veranschlagt, aber man könnte eine Klausel für Vereine etc. mitaufnehmen. Die Regelung zur Schlüsselübergabe soll durch eine Vereinbarung geregelt werden.

 

Herr Bubner erklärt, dass er die Räumlichkeiten und Außenflächen getrennt in einer Satzung niederschreiben würde. Er ist der Meinung, dass man zum Beispiel Vereine differenziert betrachten sollte und gibt zu bedenken, dass Karten, Schlüssel etc. kopiert werden könnten.

 

Herr Schulz erklärt, dass er eine Ausnahmeregelung mitaufnehmen würde für den Bürgermeister und die Amtsdirektorin. Bestimmte Benutzungen für Jubiläen könnten in der Repräsentationssatzung niedergeschrieben werden.

 

Herr Krakow geht auf den § 2 der Satzung ein, die Flächennutzung ist allgemein geschrieben und soll konkreter gefasst werden. Die Objekte sollen mit einer Vereinbarung geschützt werden. Er erklärt, dass auf dem Marktplatz die Veranstaltungen begrenzt sind auf maximal drei Veranstaltungen im Jahr. Herr Huhle berichtet, von Veranstaltungen, die von Privatpersonen organisiert werden, aber der Antrag durch einen Verein gestellt wird. Er erklärt, dass dahingehend Einschränkungen getroffen werden sollten.

 

Herr Chrobot lobt den Bearbeitungsstand der Satzung und möchte den § 6 (3) aus der alten Satzung übernommen haben. Zudem möchte er die unbestimmten Rechtsbegriffe klar definiert haben. Er gibt zu bedenken, dass die Kaution bei Catering eventuell erhöht werden sollte und die Stornierungskosen würde er nach Zeiträumen staffeln.

Den §2 der Satzung möchte er getrennt haben. Im § 4 Nr. 5 würde er im Einzelfall auch eine Verkürzung der Frist auf sechs Wochen festlegen. Er würde die Haftung in einem gesonderten Paragrafen aufnehmen. Für ihn ist unklar, ob die Nutzer den Auf- und Abbau als separaten Tag ebenfalls bezahlen müssen. Zudem weist er darauf hin, dass in den Übersichtskarten das Hüttenwerk fehlt. Den Gerichtspark würde er aus der Satzung herausnehmen. Herr Huhle erklärt, dass beim Hüttenwerk nur der Raum gemietet werden kann, weil die Stadt Peitz selbst nur Pächter der Fläche ist und diese nicht an Dritte vermieten darf. Herr Chrobot sieht ein juristisches Problem und möchte das durch die Verwaltung geprüft haben. Herr Chrobot weist darauf hin, dass vor dem Inkrafttreten ein gesonderter Beschluss zur Aufhebung der bestehenden Satzung gefasst werden muss.

 

Herr Exler fragt an, ob zu der Thematik eine Arbeitsgruppe gebildet oder das weiterhin im Hauptausschuss besprochen werden soll. Herr Chrobot erklärt, dass es dieses Jahr nicht mehr beschlossen werden kann und er die Fragen von Herrn Bubner nicht bekommen hat. Herr Kiesling, Herr Chrobot, Herr Minetzke, Herr Krakow und die Verwaltung bilden eine Arbeitsgruppe im nächsten Jahr.

 

Herr Chrobot fragt an, wann die Arbeitsgruppe stattfindet. Herr Exler schlägt den 10.01.2023, um 10:00 Uhr im Zbaszynek-Raum vor. Eine separate Einladung wird per E-Mail verschickt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird auf den 14.12.2023 verschoben.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen