Beschluss:

 

 


 

Herr Huhle berichtet über die Veranstaltung Sounds of Hollywood, aber auch über die Veranstaltung Queen-Classic Night.

In diesem Jahr waren beide Veranstaltungen gelungene Events. Die Organisation war gut, die Versorgung war gut, es gab keinerlei Beschwerden. 

Leider verzeichneten die Veranstaltungen zu wenig Konzertbesucher. Für Sounds of Hollywood wurden nur 1300 Karten verkauft und für Queen lediglich etwa 800 Karten. Im Vergleich bewerteten die Konzertbesucher, die beide Konzerte besuchten, das Queenkonzert als das Bessere. Die Gründe für den schlechten Kartenverkauf sind möglicherweise auf Nachwirkungen der Corona Pandemie, allgemeine Preissteigerungen, Parallelveranstaltungen in Cottbus/Chóśebuz und die schlechte Wetterprognose kurz vor den Veranstaltungstagen zurückzuführen.

Herr Dietrich könnte sich vorstellen, dass die schlechte Gastronomie im Vorjahr ein Grund für den schlechten Kartenverkauf war.

Außerdem war die Mittelplanung unzureichend. Im Haushalt waren nur 99 Tausend Euro geplant, obwohl die Ausgaben bei 120 Tausend Euro lagen. Zu den Kosten der Veranstaltung muss angemerkt werden, dass sowohl die Vogtlandphilharmonie als auch die technischen Gewerke sehr kulante Preise wie vor der Pandemie und vor der Energiekrise veranschlagt hatten.

Frau Kallauke fragt, wie es weitergehen soll.

  

Herr Huhle regt an, im kommenden Jahr nicht die Veranstaltung „Sounds of Hollywood“ durchzuführen, aber weiterhin mit dem Klangkörper „Vogtlandphilharmonie“ zusammen zu arbeiten. Er schlägt vor, das Konzert „ABBA-Tribute in Symphony“ zu buchen. Im Jahr 2017 war das in Peitz/Picnjo veranstaltete ABBA-Konzert restlos ausverkauft. Ein weiterer Grund, der für die Durchführung des ABBA-Konzertes gerade im kommenden Jahr spricht, ist die Tatsache, dass die Gruppe ABBA vor genau 50 Jahren den Grand Prix Eurovision (heute Eurovision Song Contest) gewonnen hat.  Außerdem richtet Schweden als Sieger des diesjährigen ESC den Wettbewerb im kommenden Jahr aus. Die Gruppe ABBA als ehemaliger Wettbewerbssieger für Schweden wird im kommenden Jahr im besonderen Fokus der Öffentlichkeit stehen. Dieser Vorteil müsse genutzt werden.

Der 30. August 2024 (Freitag) ist bei der Vogtlandphilharmonie für Peitz/Picnjo reserviert. 

Herr Ulbricht findet den Veranstaltungstermin aufgrund der Einschulung am 31. August ungünstig.

Herr Huhle antwortet, dass eine Terminverschiebung seitens der Philharmonie nicht möglich sei.

 

Diskutiert wird, ob die Konzerte mit der Vogtlandphilharmonie im zweijährlichen Rhythmus veranstaltet werden sollen.

Herr Ulbricht äußert, dass sich solch ein Rhythmus bei der Veranstaltung Folklorefestival bewährt hat.

Herr Dietrich findet, dass der besondere Anlass im kommenden Jahr für die Veranstaltung ABBA genutzt werden müsse. Die Durchführung nur einer Konzertveranstaltung ist aus seiner Sicht sinnvoll. Frau Bossenz schließt sich dieser Meinung an.

Herr Ulbricht fragt an, ob die Gastronomiebetriebe bei den diesjährigen Konzerten eine Standmiete entrichtet haben. Herr Huhle erläutert, dass keine Standmiete erhoben wurde. Dafür wurden aber die Leistungen Künstlerversorgung und Versorgung des Sponsorenempfanges von dem Versorger nicht berechnet. 

 

Herr Neuber fragt, ob sich die Veranstaltung Peitzer Musiksommer negativ auf die Konzerte mit der Vogtlandphilharmonie ausgewirkt haben könnte. Herr Huhle glaubt nicht, dass dies eine Rolle gespielt hat. Der Musiksommer hatte auch keinerlei Auswirkungen auf die parallel durchgeführte Veranstaltung Folklorefestival in Drachhausen/Hochoza. Der Einschulungstermin könnte sich sogar positiv auf das ABBA-Konzert auswirken. Frau Tschuck äußert sich, dass das Blasmusikfest, welches eine Woche früher veranstaltet wird, keine Auswirkungen auf das ABBA-Konzert haben wird.

 

Frau Kallauke bittet die Ausschussmitglieder, nochmal kurz Stellung zu nehmen.

Ergebnis: Die Ausschussmitglieder empfehlen, im kommenden Jahr das ABBA-Konzert mit der Vogtlandphilharmonie am 30. August 2024 durchzuführen.     

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen