Berichterstatter: Diana Mucha

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt den Abschluss eines Mietvertrages ab dem 15.11.23 mit der WBVG Peitz zur Unterbringung von Menschen in Notsituationen und Obdachlosen.


 

Frau Mucha legt die aktuelle Situation dar und schildert, dass das Amt Peitz zunehmend mit Notsituationen (häusliche Gewalt; plötzliche Unbewohnbarkeit der eigenen Wohnung, Wohnungslosigkeit etc.) von Menschen konfrontiert werde.

 

Sie erläutert weiter, dass in diesem Jahr bereits mehrere Menschen im Amt Peitz von Obdachlosigkeit bedroht waren, die meisten konnten abgewendet werden. Sie berichtet weiter über einen Fall, da war die Verwaltung aufgefordert, zwingend und umgehend zu handeln, um eine Unterkunft zu finden, da die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten in Jänschwalde und Peitz nicht mehr zur Verfügung standen. Da die ordnungsrechtliche Unterbringung von Betroffenen im Amt Peitz dem Ordnungsamt obliegt und Notsituationen nicht planbar sind, sondern meist plötzlich auftreten, ist eine Möglichkeit zu schaffen, diese Personen vorübergehend unterzubringen.

 

Dazu wurde das Gespräch mit der WBVG Peitz gesucht, um eine Wohnung für diese Menschen vorzuhalten. Das Angebot der WBVG Peitz zur Anmietung einer 3-Raum-Wohnung in der Paul-Dessau-Straße 8; 03185 Peitz; 4.OG rechts liegt den Abgeordneten in der Anlage zur Sachdarstellung vor. Sie informiert, dass die Wohnung derzeit noch nicht bewohnbar sei. Bis zur Nutzung ab dem 15.11.2023 erfolgt eine Grundreinigung sowie die Erneuerung der Küche und des Sanitärbereiches.

 

In den Konditionen wird vertraglich geregelt, dass eine Mietkaution durch das Amt Peitz nicht zu hinterlegen ist.

 

Die Verwaltung prüft derzeit, ob über den Werg e. V. personelle und materielle Unterstützung abgefordert werden könnte. 

 

Herr Teuscher geht auf eine mögliche Kooperation mit anderen Gemeinden oder Ämtern ein und möchte wissen, ob andere Kommunen unterstützen würden. Dazu entgegnet Frau Mucha, dass ausschließlich das Amt Peitz zuständig sei, wenn diese Person postalisch hier gemeldet ist. Von anderen Kommunen könne keine Unterstützung zu erwarten sein.

 

Zur Frage, ob die Wohnung bereits für eine bestimmte Person angemietet werden muss, sagt Frau Mucha, dass die Miete vorerst nur obligatorisch gezahlt werde. Zurzeit gibt es keine Person, die untergebracht werden müsse.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Beschluss wird zur Abstimmung gebracht. 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   17

Davon anwesend 15

 

Abstimmung  14  JA- Stimmen   0  NEIN-Stimmen    1 Enthaltungen