Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 


 

Herr Huhle erhält das Wort. Er könne an dieser Stelle nur nochmal das Plädoyer halten, welches er bereits in der SVV gegeben hat. Herr Huhle betont, dass es sich bei dem vorliegenden Vertragsentwurf um eine Willensbekundung handelt, in der nicht alles bis ins kleinste Detail beschrieben wird. Die Willensbekundung vergleicht er mit einem Städtepartnerschaftsvertrag.

Exakte Detailfragen sollen in den jeweiligen jährlichen Verträgen geklärt werden.

Der Wortlaut “kostenfrei” kann in der Kooperationsvereinbarung gestrichen werden.

Herr Chrobot bemängelt die fehlende Kündigungsfrist. Aus seiner Sicht sind die von der Jazzwerkstatt nutzbaren kommunalen Räume und Flächen exakt zu definieren.

 

(Herr Krakow, Herr Walter und Herr Minetzke verlassen die Sitzung)

 

Herr Bubner führt aus, dass der vorliegende Vertragsentwurf im 50. Jahr der Jazzwerkstatt nur einen Symbolcharakter haben sollte.

 

Herr Huhle erklärt, dass die Angelegenheit nun entspannt behandelt werden kann, da der angedachte Sachgrund, die Vereinbarung aus Anlass der 60. Jazzwerkstatt zu unterzeichen, verstrichen ist. Inzwischen könne auf eine Willensbekundung verzichtet werden.

 

Herr Chrobot erklärt nochmal beide Möglichkeiten: Die Durchführung der Jazzwerkstatt könne über das ganz normale Satzungsrecht geregelt werden oder über einen besonderen Vertrag. Er empfiehlt, die Durchführung nicht über Satzungen zu regeln.

 

Auch Herr Kruse ist der Meinung, dass nun die Zeit nicht drängt. Die Verwaltung soll die im Vertragsentwurf bemängelten Punkte (Kündigung, Zahlung eines Mietpreises) ändern und erneut in den Ausschuss verweisen. 

Her Roschke favorisiert die Unterzeichnung eines Vertrages mit öffentlichkeitswirsamer Übergabe.  

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen