Sitzung: 28.09.2023 Ausschuss für Gewerbe, Tourismus, Kultur und Vereine der Stadt Peitz/Picnjo
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Herr Huhle erhält das
Wort. Er könne an dieser Stelle nur nochmal das Plädoyer halten, welches er
bereits in der SVV gegeben hat. Herr Huhle betont, dass es sich bei dem
vorliegenden Vertragsentwurf um eine Willensbekundung handelt, in der nicht
alles bis ins kleinste Detail beschrieben wird. Die Willensbekundung vergleicht
er mit einem Städtepartnerschaftsvertrag.
Exakte Detailfragen
sollen in den jeweiligen jährlichen Verträgen geklärt werden.
Der Wortlaut
“kostenfrei” kann in der Kooperationsvereinbarung gestrichen werden.
Herr Chrobot bemängelt
die fehlende Kündigungsfrist. Aus seiner Sicht sind die von der Jazzwerkstatt
nutzbaren kommunalen Räume und Flächen exakt zu definieren.
(Herr Krakow, Herr
Walter und Herr Minetzke verlassen die Sitzung)
Herr Bubner führt aus,
dass der vorliegende Vertragsentwurf im 50. Jahr der Jazzwerkstatt nur einen
Symbolcharakter haben sollte.
Herr Huhle erklärt,
dass die Angelegenheit nun entspannt behandelt werden kann, da der angedachte
Sachgrund, die Vereinbarung aus Anlass der 60. Jazzwerkstatt zu unterzeichen,
verstrichen ist. Inzwischen könne auf eine Willensbekundung verzichtet werden.
Herr Chrobot erklärt
nochmal beide Möglichkeiten: Die Durchführung der Jazzwerkstatt könne über das
ganz normale Satzungsrecht geregelt werden oder über einen besonderen Vertrag.
Er empfiehlt, die Durchführung nicht über Satzungen zu regeln.
Auch Herr Kruse ist der
Meinung, dass nun die Zeit nicht drängt. Die Verwaltung soll die im
Vertragsentwurf bemängelten Punkte (Kündigung, Zahlung eines Mietpreises)
ändern und erneut in den Ausschuss verweisen.
Her Roschke favorisiert
die Unterzeichnung eines Vertrages mit öffentlichkeitswirsamer Übergabe.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….
Davon anwesend ……
Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen